Mitbestimmung in Niederösterreich leicht erklärt
In Niederösterreich gibt es zwei starke Werkzeuge, mit denen Bürger direkt mitbestimmen können: Initiativanträge und Volksbefragungen. Viele wissen nicht, wie diese Instrumente genau funktionieren. Dieser Beitrag erklärt es einfach und zeigt, warum es sich lohnt, selbst aktiv zu werden.
Was ist ein Initiativantrag?
Ein Initiativantrag ist ein Vorschlag, den Bürger an ihre Gemeindevertretung richten können. Damit können sie erreichen, dass sich der Gemeinderat mit einem bestimmten Anliegen beschäftigt.
Wichtige Fakten dazu:
- Wer darf das? Jeder, der in der Gemeinde wahlberechtigt ist.
- Wie viele Unterschriften braucht es? Die nötige Anzahl richtet sich nach der sogenannten Wahlzahl. Das ist jene Stimmenanzahl, die bei der letzten Gemeinderatswahl für ein Mandat notwendig war. Für St. Veit sind es aktuell 112 Unterschriften.
Was muss enthalten sein?
- Ein klar formuliertes Anliegen
- Ein Zustellungsbevollmächtigter
- Unterstützerliste mit den nötigen Unterschriften
Ein Initiativantrag kann viele Themen betreffen, zum Beispiel: Verkehr, Umwelt, Dorfgestaltung, soziale Angebote oder ähnliches.
Was passiert nach der Einreichung?
Wenn der Antrag alle Voraussetzungen erfüllt, muss der Gemeinderat ihn behandeln.
Das bedeutet:
- Er kommt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung.
- Der Gemeinderat kann das Anliegen annehmen, ablehnen oder dazu eine Volksbefragung beschließen.
- Bei einer Ablehnung muss der Gemeinderat begründen, warum er dem Antrag nicht folgt.
Was ist eine Volksbefragung?
Eine Volksbefragung ist eine offizielle Befragung aller wahlberechtigten Bürger zu einer bestimmten Frage. Sie ist nicht rechtlich bindend, zeigt aber klar, was die Mehrheit der Bevölkerung denkt.
Wie kommt es dazu?
- Der Gemeinderat kann selbst eine Volksbefragung beschließen.
- Oder Bürger fordern eine Volksbefragung über einen Initiativantrag, wenn dieser von mehr als 10 % der wahlberechtigten Gemeindemitglieder unterstützt wird. Für St. Veit sind es rund 318 Unterschriften.
Das Ergebnis wird als Grundlage für die Entscheidung im Gemeinderat genommen.
Warum lohnt es sich, aktiv zu werden?
- Sie haben die Möglichkeit, konkret etwas zu verändern.
- Themen, die der Gemeinderat nicht behandelt, können so auf die politische Tagesordnung kommen.
- Sie zeigen: Die Bevölkerung interessiert sich für die Gemeinde und will mitgestalten.
- Es stärkt die Gemeinschaft, wenn Menschen gemeinsam für Anliegen eintreten.
Initiativanträge und Volksbefragungen sind wichtige Werkzeuge der direkten Demokratie. Jeder Bürger kann sie nutzen, um seine Gemeinde positiv mitzugestalten.
Fristen
Sowohl Initiativanträge als auch Volksbefragungen müssen vom Gemeinderat in der nächsten Sitzung behandelt werden, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wichtig dabei ist, dass die Anträge vor der Anhörung des Gemeindevorstands einlangen. Üblicherweise wird dort die Tagesordnung durch den Bürgermeister festgelegt. So kann auch der jeweilige Antrag auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der Gemeinderat hat außerdem auch die Möglichkeit, Gegenstände zu behandeln, die nicht auf der Tagesordnung stehen, wenn die Mehrheit dafür ihre Zustimmung erteilt.
Auch in St. Veit gibt es solche Anträge
Unlängst wurde auch in St. Veit ein Initiativantrag eingebracht, der von über 120 Bürgern unterstützt wurde. Thema war der barrierefreie Zugang zum Bahnhof Wiesenfeld-Schwarzenbach.
Die Bevölkerung hat damit einen klaren Auftrag an den Gemeinderat gerichtet: Die Barrierefreiheit des Zugangs zum Bahnhof sicherstellen. Hintergrund ist, dass derzeit durch die ÖBB Arbeiten im Zuge der Elektrifizierung der Bahnstrecke durchgeführt werden.
Die ÖBB gestalten den Bahnsteig selbst barrierefrei, nicht jedoch den Zugang. Die Begründung der ÖBB ist verständlich und korrekt, da die Brücke und die davorliegende Stiege in der Verantwortung der Marktgemeinde St. Veit und nicht bei den Bundesbahnen liegen.
Antrag wurde (noch) nicht behandelt
Da der Antrag nicht vor der Vorstandssitzung eingebracht wurde, war er formell nicht auf der Tagesordnung für die Sitzung am 5. Juni. Da dieses Anliegen für die Bevölkerung von großer Bedeutung ist, brachte die Bürgerliste den Antrag noch vor der Sitzung als Dringlichkeitsantrag ein.
Ergebnis:
14 Mandatare der SPÖ sahen keine Dringlichkeit. Der Bürgermeister sicherte jedoch zu, den Antrag in der nächsten Sitzung nach dem Sommer zu behandeln. (Anmerkung: Im Oktober 2025 sollen die Arbeiten der ÖBB bei diesem Bauabschnitt abgeschlossen sein).
Eine spannende Notiz am Rande:
Die SPÖ hat am 4. Juni 2025 ebenso einen Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat gestellt.
Konkret handelte es sich um eine Resolution, in der das Land NÖ und die ÖBB aufgefordert werden, für die Barrierefreiheit des Zugangs zum Bahnhof Wiesenfeld-Schwarzenbach UND für die Versetzung des GSM-Funkmastes im Ort zu sorgen.
Zwei Punkte die hier bedenklich sind:
1.) Warum bringt die SPÖ St. Veit einen (fast identen) Dringlichkeitsantrag nur zwei Tage nach dem Antrag der Bevölkerung ein, stimmt aber dem Antrag der Bürger nicht zu?
2.) Warum werden in einem Antrag zwei völlig unterschiedliche Themen behandelt? Die SPÖ hätte auch zwei getrennte Anträge einbringen können: einen für die Barrierefreiheit des Bahnhofszugangs und einen für die Versetzung des Funkmastes.
Aus Sicht der Bürgerliste wirkt dies wie ein Manöver, um von den Versäumnissen des Bürgermeisters und des Vizebürgermeisters abzulenken.
Sie wollen einen Initiativantrag einbringen
Es klingt zwar sehr umfangreich und kompliziert, ist es in Wahrheit aber nicht.
Wir haben als Bürgerliste die Motivation, mit den Menschen zu entscheiden. Auch wir sind aktuell nur eine Minderheit im Gemeinderat und können selbstständig keine Anträge direkt auf die Tagesordnung bringen, sondern nur mittels Dringlichkeit und Zustimmung des Gemeinderates.
Miteinander geht alles leichter!
Unser Name ist Programm, wir möchten Sie auch gerne bei Ihren Anträgen unterstützen.
Sie haben ein Anliegen was die Bevölkerung in St. Veit beschäftigt? Sie kennen mehrere Menschen in der Gemeinde, welche das so sehen wie Sie? Dann sollte dieses Thema in den Gemeinderat!
Wir unterstützen Sie gerne mit den Unterschriftenlisten, der Antragsgestaltung und gerne auch beim Einbringen.
Bringen wir miteinander die Anliegen und Wünsche der Bevölkerung in den Gemeinderat.
Volksbefragung beantragt
In der letzten Gemeinderatssitzung am 5. Juni 2025 haben wir auch einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung eingebracht.
Thema und Grund:
Im Zuge des Hochwasserschutzes in St. Veit wird auch die Sportplatzbrücke erneuert.
Wir sind der Meinung, dass bei diesem Objekt alle in St. Veit mitentscheiden sollen. Wir haben einen Dringlichkeitsantrag zu einer Volksbefragung eingebracht mit der Frage, ob die neue Sportplatzbrücke an einen neuen, nächstgelegenen Standort verlegt werden soll, oder der bisherige Standort für den Neubau genutzt werden soll.
Leider haben hierzu auch 14 Kollegen der SPÖ keine Dringlichkeit angesehen und wollen lieber ohne die Bevölkerung entscheiden.
Schlussgedanke
Initiativanträge und Volksbefragungen sind starke Werkzeuge, mit denen jeder von uns in der Gemeinde mitbestimmen kann. Sie zeigen, was den Menschen wirklich wichtig ist, und zwingen den Gemeinderat, sich mit diesen Anliegen auseinanderzusetzen.
Gerade jetzt wird sichtbar: Wenn wir wollen, dass unsere Themen gehört werden, müssen wir selbst aktiv werden. Denn nur wer sich einbringt, kann auch etwas verändern. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass wichtige Entscheidungen nicht über unsere Köpfe hinweg getroffen werden, sondern mit uns allen.
