In Zeiten von extremer Teuerung und hoher Inflation kommt die St. Veiter SPÖ mit einem wahren Gebührenhammer für die Bevölkerung.

Jahrelang wurde nichts unternommen und anstatt nun eine bürgerfreundliche, moderate Lösung zu finden, folgt eine kräftige Gebührenerhöhung auf Kosten der Bürger.

Neue Abfallwirtschaftsverordnung ab 01.01.2026

Ab dem kommenden Jahr wird die Müllentsorgung in St. Veit deutlich teurer.

  • Bereitstellungsbetrag: von 46,30 € auf 55,40 € (+19,65 %)
  • Grundgebühr Restmüll: je nach Tonnengröße (+10,4 % bis +11,51 %)
  • Bio-Abfall: von 4,60 € auf 6,17 € (+34 %) pro Abholung

Gleichzeitig wird die Abholung von Bio-Abfall von 26 auf nur noch 20 Abholungen pro Jahr reduziert. Das bedeutet 23 % weniger Leistung bei deutlich höheren Kosten.

Der eigentliche Hammer kommt jedoch zum Schluss:
Die Abfallwirtschaftsabgabe steigt von 33 % auf 50 %. Dies ist eine Verteuerung von 51,52%, welche sich erheblich auf die ganzen Gebühren auswirkt.

Beträge immer zzgl. 10 % MwSt.

Zwei Praxisbeispiele

Restmülltonne 120 Liter
  alt neu Differenz
Bereitstellung 46,30 Euro 55,40 Euro + 19,65 %
Grundgebühr
(13 Abholungen)
87,10 Euro 96,33 Euro + 10,60 %
Zwischensumme 133,40 Euro 151,73 Euro + 13,74 %
Abfallwirtschaftsabgabe 40,02 Euro
(33 % von 133,40)
75,87 Euro
(50 % von 151,73)
+72,35 %
Netto 177,42 Euro 227,60 Euro  
zzgl. 10 % Steuer 17,74 Euro 22,76 Euro  
Brutto 195,16 Euro 250,36 Euro + 28,28 %

Eine übliche Restmülltonne mit 120 Liter kostet die Bürger bisher 195,16 Euro im Jahr.
Mit dieser neuen Verordnung kostet dieselbe Mülltonne dann 250,36 Euro im Jahr. Das sind für eine Restmülltonne 55,20 Euro mehr im Jahr!
In Summe wird damit die Gebühr um 28,28 % teurer für die Bevölkerung!

Bio-Mülltonne 240 Liter
alt neu Differenz
Grundgebühr 119,60 Euro
(26 Abholungen)
123,40 Euro
(20 Abholungen)
+ 3,18 %
Abfallwirtschaftsabgabe 39,47 Euro
(33 % von 119,60)
61,70 Euro
(50 % von 123,40)
+56,32 %
Netto 159,07 Euro 185,10 Euro
zzgl. 10 % Steuer 15,91 Euro 18,51 Euro
Brutto 174,98 Euro 203,61 Euro + 16,36 %

Wenn nun zur vorhanden Restmülltonne aus vorherigem Beispiel noch eine Biomülltonne verwendet wird, bezahlt man statt bisher 174,98 Euro ab 2026 16,36 % mehr und damit 203,61 Euro. Wobei hier beachtet werden muss, dass es nur noch 20 statt 26 Abholungen gibt, somit eine Leistungskürzung um 23%.

Kurz zusammengefasst, eine 120L Restmülltonne und eine 240L Bio-Tonne kosten ab 2026 453,97 Euro, dass sind 22,65 % mehr als bisher und nur für diese zwei Müllbehälter. Die Rechnung geht mit Papier und Kunststoff auch weiter.

Abfuhrplan widersprüchlich

Wir haben uns auch den Abfuhrplan im Detail angesehen, dass Bio nur noch 20 mal statt 26 mal abgeholt wird, ist in den Wintermonaten womöglich auch eine gute Idee.
Trotzdem dann noch die Gebühr dafür zu erhöhen, sehen wir kritisch. Entweder Leistungskürzung oder Gebührenerhöhung, aber sowohl Leistung kürzen als auch Gebühren zu erhöhen, dass ist kein bürgernaher Weg?

Nun aber zum Abfuhrplan, an welchen sich die Gemeinde offensichtlich schon seit der alten (derzeit noch gültigen) Verordnung nicht hält.

Wagen wir einen Blick in die Quartalsweisen Abfuhrkalender 2025 der Gemeinde.
Dort findet man:
7 Abholungen Papier
13 Abholungen Kunststoff
24 Abholungen Bio
13 Abholungen Restmüll

In der bisherigen Verordnung welche noch bis zum 31.12.2025 gilt ist in §6 folgender Abfuhrplan verordnet:
12 Abholungen Papier
17 Abholungen Kunststoff
26 Abholungen Bio
13 Abholungen Restmüll

Die neue Verordnung ab 2026 sieht bis auf die 20 Abholungen beim Biomüll, die gleiche Anzahl vor wie bei der Abfallwirtschaftsverordnung aus 2019.

Diesen Umstand haben wir in der Gemeinderatssitzung am 13.10.2025 thematisiert, haben unsere Meinung dazu abgegeben und haben auch darauf hingewiesen, dass der bereits verordnete Abfuhrplan nicht eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis Abfallwirtschaftsverordnung

Eingebrachter Ergänzungsantrag seitens der Bürgerliste St. Veit Miteinander:
Der Gemeinderat möge Beschließen den derzeit vorliegenden Vorschlag der Abfallwirtschaftsverordnung abzuweisen und diesen nochmals zu evaluieren und im Ausschuss zu behandeln.
Der Ausschuss für Energie, Umwelt und Tourismus möge nochmals die Punkte §6 auf Richtigkeit und §7 auf bürgerfreundliche Betragshöhe prüfen und korrigieren.

Abstimmungsergebnis über Ergänzungsantrag:
6x Dafür (MIT, FPÖ & GR Aschauer),
14x Dagegen (SPÖ & GR Mayerhofer),
1x Enthaltung (GR Mairhofer)
-> Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis für den Beschluss der Gebührenerhöhung:
14x Dafür (SPÖ & GR Mayerhofer),
6x Dagegen (MIT, FPÖ & GR Aschauer),
1x Enthaltung (GR Mairhofer)
-> Gebührenerhöhung mehrheitlich beschlossen.

Wassergebühren

Wer dachte, nur die Müllgebühren werden erhöht, irrt:
Auch die Wassernutzung wird wesentlich teurer.

alt neu Differenz
Einheitssatz 7,00 Euro 10,50 Euro + 50 %
Bereitstellungsbetrag 39,50 Euro pro m³/h 64,00 Euro pro m³/h + 62 %
Wasserbezugsgebühr 1,30 Euro pro m³ 1,75 Euro pro m³ + 34,6 %

Beträge immer zzgl. 10 % MwSt.

Diese Erhöhung hat es wahrlich in sich und sie wirft Fragen zur wirtschaftlichen Verantwortung der Gemeindeführung auf.

In derselben Sitzung wurde die Modernisierung des Überwachungssystems der Wasserversorgung beschlossen.
Zuerst mit nur einem eingeholten Angebot und erst nach Kritik der Opposition im Ausschuss wurde ein zweites eingeholt. Zweitbieter, ein Unternehmen aus Amstetten, welches vermutlich das erste Angebot als Vorlage erhielt. Ob sich der Zweitbieter überhaupt die Anlage vor Ort ansah, blieb unbeantwortet.
Das Ergebnis: ein höherer Preis.
Weitere, möglicherweise günstigere Angebote wurden gar nicht erst eingeholt.

Gerade bei solchen Summen ist das zu wenig. Wenn dann kurz darauf Gebühren massiv erhöht werden, muss die Frage erlaubt sein, ob wirklich wirtschaftlich gehandelt wird.

Abstimmungsergebnis Wassergebührenverordnung

Auch diesen Umstand haben wir Thematisiert. Sicherlich sind die Gegenargumente berechtigt, dass seit sehr langer Zeit die Gebühren nicht angepasst worden sind.
Aber in Zeiten hoher Inflation sind solche massiven Erhöhungen schlicht unsozial und kontraproduktiv, sie heizen die Teuerung zusätzlich an.

Wir dachten uns, wenn schon eine Erhöhung der Wassergebühren dann maximal an die Inflation angepasst mit 4%.

Unser Änderungsantrag lautete:
Einheitssatz von 7,00 € auf 7,28 €
Bereitstellungsbetrag von 39,50 € auf 41,08 € pro m³/h
Wasserbezugsgebühr von 1,30 € auf 1,35 € /m³

Abstimmungsergebnis über Ergänzungsantrag:
3x Dafür (MIT),
15x Dagegen (SPÖ & FPÖ),
3x Enthaltung (ÖVP)
-> Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis für den Beschluss der Gebührenerhöhung:
16x Dafür (SPÖ & ÖVP),
5x Dagegen (MIT & FPÖ),
-> Gebührenerhöhung mehrheitlich beschlossen.

Zusammenfassung

Wir haben mit Ergänzungs- und Änderungsanträgen versucht, vernünftige Alternativen aufzuzeigen – vergeblich.
Statt eine konstruktive Debatte zu führen und über Ausgabendisziplin nachzudenken, greift die SPÖ-geführte Gemeinde tiefer in die Taschen der Bürger.

Die Netto-Ergebnisse der Gemeinde:

  • 2023: – 1.440.045 €
  • 2024: – 150.868 €

Während die Jahre 2020 bis 2022 durchaus positiv abgeschlossen wurden.
Anmerkung: BGM Fischer ist seit 10/2022 im Amt, also hat er in seiner Bürgermeisterkarriere bisher nur ein positives Geschäftsjahr hinter sich, welches er allerdings vom Vorgänger 2022 übernommen hat.

Solch eine Bilanz zeigt, dass wir kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem haben!
Hier muss der Rotstift angesetzt werden und nicht bei den Menschen in St. Veit in die Tasche gegriffen werden.