Wir möchten hier unsere Anträge zur Gemeinderatssitzung GR4-2025 vom 13.10.2025 mit Ihnen teilen.

Einleitende Informationen zur Tagesordnung

In Niederösterreich setzt der Bürgermeister die Tagesordnung – nach Anhörung des Gemeindevorstandes – für die Gemeinderatssitzung fest.
Einfach gesagt, bestimmt der Bürgermeister die Themen welche, in den jeweiligen Sitzungen zu beschließen sind.

Wie können dann andere Mandatare Punkte auf die Tagesordnung setzen?

Möglichkeit 1
Theoretisch ist es ausreichend, wenn man dem Bürgermeister einen Antrag zur Behandlung vorlegt. Sofern der Ortsvorsteher der Meinung ist, dieses Thema sollte in der kommenden Sitzung behandelt werden, kann er als Bürgermeister diesen Punkt auch auf die Tagesordnung setzen.
Diesen Fall gab es in der Sitzung GR3-2025 am 05.06.2025. Hier hat die Fraktion der FPÖ vorzeitig einen Antrag beim Bürgermeister eingebracht betreffend der Online-Übertragung von Gemeinderatssitzungen. Der Punkt landete auch auf der Tagesordnung und wurde auch einstimmig beschlossen.

Möglichkeit 2
Wenn von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Gemeinderates (in St. Veit: 8 Mitglieder) zumindest eine Woche vor der Gemeinderatssitzung ein Antrag eingebracht wird.
In dieser Hinsicht hat „aus eigener Kraft“ nur die SPÖ die Möglichkeit Gegenstände direkt auf die Tagesordnung zu setzen. ÖVP, FPÖ und MIT haben in St. Veit – aufgrund der Mandatsverteilung – nur gemeinsam die Möglichkeit Anliegen direkt auf die Tagesordnung zu bringen. Damit jedoch jeder Mandatar im Gemeinderat die Möglichkeit hat, gehört zu werden gibt es eine weitere Möglichkeit.

Möglichkeit 3
Beschlüsse welche nicht in die Tagesordnung aufgenommen worden sind, können nur dann behandelt werden, wenn der Gemeinderat seine Zustimmung gibt. Solche Anträge nennt man „Dringlichkeitsanträge“.
Erfreulich, diese Anträge kann jeder Mandatar einbringen. Sofern der Gemeinderat das Thema als behandelnswert ansieht und die Zustimmung erteilt, kann es auch in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Es sind gewöhnliche Anträge, welche allerdings zur Unterscheidung als Dringlichkeitsanträge bezeichnet werden.
Die Zustimmung zu solchen (Dringlichkeits-)Anträgen wird noch vor der Tagesordnung beschlossen. Es bedarf einer einfache Mehrheit (in St. Veit: 12 Stimmen), damit der Antrag in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Diese Form von Anträgen bietet damit Parteien und Bürgerlisten – welche nur ein oder wenige Mandate haben – die Möglichkeit, Themen in den Gemeinderat zu bringen.
Was etwas bedauerlich ist, zu der Abstimmung über diese Anträge ist keine Debatte vorgesehen.
Damit können Mehrheitsfraktionen wie die SPÖ in St. Veit mit der Bezeichnung „Dringlichkeitsantrag“ politisch mit dem Argument kommen: „Die eingebrachten Anträge sind nicht als dringend anzusehen.“
Theoretisch könnten allerdings auch Mehrheitsfraktionen den Antrag anerkennen und ihn auf die Tagesordnung setzten, dann wäre eine Debatte und Diskussion darüber möglich und der Antrag könnte dann trotzdem in der Sitzung abgelehnt werden.

In der letzten Gemeinderatssitzung hat sich allerdings die Debattierfreude der Bürgermeisterpartei sehr zurückgehalten. Zu Wortmeldungen von der Opposition kam selten eine wirkliche Gegenreaktion oder eine sinnvolle Wortmeldung, den jeweiligen Tagesordnungspunkt inhaltlich untermauert hätte.
Sehen wir es positiv, hier haben wir in St. Veit noch viel Potenzial und Luft nach oben.

Eingebrachte Dringlichkeitsanträge

Lurgerweg & Kirchengasse in Schwarzenbach:
Beim letzten Bürgerforum in Schwarzenbach gab es erfreulich viel Bürgerbeteiligung. So wurde auch viel über die neuerrichtete Siedlung rund um den Lurgerweg gesprochen.

Seit langem wird die Straßenerrichtung auf die lange Bank geschoben und gefühlt passiert nichts.
Wir sind dem Wunsch der Bevölkerung nachgekommen und haben dieses Thema versucht in den Gemeinderat zu bringen. An dieser Stelle sei angemerkt, es handelt sich um ein kostspieliges Projekt, die verfügbaren Mittel sind knapp, deswegen war die Überlegung im ersten Schritt zweckgebundene Rücklagen zu bilden. Zweckgebundene Rücklagen könnte man in einfacher Form als „Ansparen“ bezeichnen und das eben nur für diesen einen Zweck.
Diese Sitzung war die letzte Gemeinderatssitzung vor der Budget-Sitzung für 2026, unser Antrag war, das Thema Lurgerweg ab 2026 zu budgetieren. Die Gemeinderäte der SPÖ sahen hier keine Notwendigkeit der Aufnahme in die Tagesordnung.

Hier der Antrag:

Informationsabende in Sachen WSZ Wiesenfeld:
Als die Änderung der örtlichen Raumordnung („Umwidmungsverfahren“) betreffend des Geländes in Mayerhöfen öffentlich einsehbar war, sind spannende Details zum Vorschein gekommen.
Wir hatten dies in einem Video kurz und in einem Blogbeitrag etwas umfangreicher, bereits thematisiert. Die größte Unklarheit dazu, ist die Ansiedlung eines Abfallentsorgers neben das geplante Wertstoffsammelzentrum. Das WSZ ist seit Mitte 2023 im Grundsatz beschlossen, Anfang 2025 gab es zum Spatenstich noch Freibier und Essen, von einem Müllumschlagplatz war nie die Rede.
Es steht der St. Veiter Bevölkerung zu, mehr Informationen zu diesem Vorhaben zu erhalten. Nicht nur Informationen sind wichtig, sondern auch die Möglichkeit Fragen zu stellen. Es braucht kein Freibier, sondern eine offene, transparente und ehrliche Kommunikation.
Auch unsere Anfragen zum Thema WSZ sind bis heute vom Bürgermeister unbeantwortet – warum nur?
Weil es bei diesem Bauvorhaben um geschätzte Kosten von 3 Millionen Euro geht (wovon St. Veit fast 45% – also 1,35 Millionen Euro trägt), bedarf es an Bürgerinformation.

Wir haben das in einen Antrag gepackt, damit der Bürgermeister noch im Jahr 2025 zumindest zwei Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung abhält. Es soll auch unter Moderation die Möglichkeit eingeräumt werden Fragen zu stellen. Die Gemeinderäte der SPÖ sahen hier ebenso keine Notwendigkeit der Aufnahme in die Tagesordnung.

Hier der Antrag:

Bereitstellung von Schaukästen und Informationstafeln:
Aus der politischen Geschichte in St. Veit gab es in der Regel die SPÖ und ÖVP als Vertreter im Gemeinderat. Damals wurden dann auch irgendwann auf gemeindeeigenen Grundstücken Informationstafeln und Schaukästen von der Gemeinde für die beiden Parteien errichtet. Heute findet man sie noch überall und im gesamten Gemeindegebiet auch mit den Aufschriften „SPÖ“ und „ÖVP“. Im Sinne der Gleichbehandlung muss die Gemeinde alle Akteure zur politischen Willensbildung objektiv und gleich behandeln.
Diesen Umstand haben wir als Bürgerliste thematisiert, von der Verwaltung kam schnell eine nette Rückmeldung mit dem Hinweis, der Bürgermeister und der Vize-Bürgermeister kümmern sich darum.
Nach mehrmaliger Urgenz und 11 vergangenen Wochen, gab es vom Vize-Bürgermeister einen kurzen Zweizeiler als Antwort. Wir hoffen an dieser Stelle, das Bürgeranliegen schneller bearbeitet werden als unsere Anfrage! Trotzdem dass Kollege Jun Beamter am Gemeindeamt ist, hat er als Vize-Bürgermeister entschieden, womit er seine Kompetenz überschritten hat.
Die Antwort war: die Flächen werden zu neutralen Informationsflächen der Gemeinde umfunktioniert. Dies war am 03.10.2025, seither hängen noch immer Partei-Informationen von SPÖ und ÖVP in den Schaukästen.
Aus diesem Grund gab es auch zu diesem Thema einen Antrag von der Bürgerliste.
Sie können sich wohl denken, wie sehr die SPÖ in St. Veit es begrüßt, wenn eine andere Fraktion im Gemeinderat eine Bühne bekommt, um Bürger zu informieren? Richtig, solch ein Antrag war für alle SPÖ Mandatare nicht behandelnswert. Damit stand auch dieser Antrag nicht auf der Tagesordnung.

Hier der Antrag:

Reduktion der Planungskosten WSZ Wiesenfeld:
Durch unsere Recherche rund um das Bauvorhaben des Wertstoffsammelzentrums Wiesenfeld, ist uns aufgefallen, dass die Gemeinde Traisen bei den Planungskosten einen Nachlass von 5 % bekommen hat.
Immerhin wird immer kommuniziert, dass gemeinsam mit den beiden Gemeinden Eschenau und Traisen das Projekt durchgeführt wird. Warum werden dann andere Projektpartner besser behandelt als wir?
Unser Antrag war einfach, wir als Gemeinde mögen vom Planungsunternehmen ebenso einen fünfprozentigen Nachlass einfordern. Die Summe ist mit rund 3.800 Euro überschaubar.
Traurigerweise gab es auch hier von der SPÖ geschlossen eine Ablehnung. Auch dieser Antrag schaffte es nicht in die Tagesordnung, um behandelt zu werden.

Hier der Antrag:

Erstellung eines Verkehrsgutachtens entlang der Theodor-Körner-Schule und Bahnstraße:
Seit September 2025 ist die Polizei in die neue Dienststelle am Bahnhof in St. Veit eingezogen. Der Einsatzweg kann nun unter Umständen auch neben der Schule verlaufen. Blaulicht und Schulkinder sind immer eine schlechte Kombination. Falls Ihnen im Sommer die Berichterstattung zum Thema Schulwegunfälle aufgefallen ist, haben Sie sicher auch festgestellt, dass in Niederösterreich die Schulwegunfälle um 20% gestiegen sind.
Ein Thema, das auch uns in St. Veit beschäftigen sollte. Angesichts der Tatsache, dass die Polizei nun am Bahnhof stationiert ist und die Schulwegunfälle in NÖ um 20 % gestiegen sind, haben wir auch in unserer Sommerumfrage alarmierend erfahren, dass auch die St. Veiter die Verkehrssituation rund um den Schulbereich als gefährlich ansehen.

Unsere Meinung war, dass hierzu ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden soll. Es gibt geeignete Verkehrssicherheitsgutachter, welche tagtäglich solche Umstände prüfen. Telefonisch wurde eine Kostenschätzung zwischen 1.500 und 2.000 Euro für die Prüfung und Konzeptempfehlung mitgeteilt. Eine Summe, welche für die Sicherheit unserer Schulkinder jedenfalls aufzubringen ist. Wir haben auch im Antrag zuvor bei den Planungskosten für WSZ fast 4.000 Euro zurückfordern wollen, damit wäre dieser Antrag ein Nullsummenspiel.
Wir haben viele Ideen aus unserer Umfrage übernommen, der Gutachter hätte prüfen sollen, ob eine Einbahnregelung sinnvoll ist, ob eine sogenannte „Kiss & Ride“ Zone gut ist, oder eine andere Lösung noch mehr Ordnung und Sicherheit rund um den Schulbereich bringt. Noch viel wichtiger wäre ein Zebrastreifen im Bereich Kirchenplatz, damit die Bushaltestelle bei der Kirche sicher erreicht werden kann. All das sollte der Verkehrssicherheitsgutachter prüfen.

Die traurige Wahrheit, auch diesen Antrag wollte die SPÖ nicht auf die Tagesordnung nehmen. Alle Mandatare der SPÖ haben es nicht für notwendig empfunden über dieses Thema zu debattieren.

Hier der Antrag:

Eingebrachte Änderungs- und Ergänzungsanträge

In Summe haben wir zu 9 Tagesordnungspunkten auch noch von unserem Recht Gebrauch gemacht und weitere Anträge gestellt. Teilweise mit Zustimmung teilweise mit Ablehnung.

Änderungsantrag 1:
Tagesordnungspunkt 4, sollte richtigerweise lauten:
Nachtragsbeschluss über den Ankauf von Schulmöbeln für die NÖMS St. Veit

Grund: Die Schulmöbel wurden schon im Juni 2025 bestellt und im August 2025 geliefert. Der Gemeinderat beschließt zwei Monate später, damit ein offensichtlicher Fall von Nachtragsbeschluss.

Der Antrag wurde durch die Stimmen von SPÖ und FPÖ abgelehnt.

Änderungsantrag 2:
Tagesordnungspunkt 10, Änderungsantrag zu Textpassage des § 5 des Wasserlieferungsübereinkommens.

Geändert wird der Text von „in gemeinsamer Abstimmung“ auf „zu gleichen Teilen“. Damit schafft man Klarheit und eindeutige Kostenteilung.
Dies ist bereits in § 6 vorgesehen, wo auch Aufwände für erdverlege Angelegenheiten zu gleichen Teilen abgerechnet werden.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Ergänzungsantrag 1:
Tagesordnungspunkt 12, Initiativantrag
Der Bürgermeister möge in der nächsten Gemeinderatssitzung Bericht erstatten bezüglich der noch fehlenden bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen.

Der Initiativantrag betreffend der Barrierefreiheit des Zugangs zum Bahnhof Wiesenfeld-Schwarzenbach wurde einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister hat darüber Informiert, dass man bereits in Abstimmung sei und noch einige Genehmigungen ausständig sind.

Auf dieser Basis wurde auch dankenswerterweise der Antrag auf Berichterstattung in der nächsten Sitzung einstimmig angenommen.

Ergänzungsantrag 2:
Tagesordnungspunkt 13, Aufhebung der Regelung Schulküche
Der Ausschuss für Schule, Kindergarten, Kultur und Sport möge eine Kostenkalkulation durchführen und einen wirtschaftlich sinnvollen sowie für örtliche Vereine attraktiven Kostensatz ermitteln.
Ebenso soll ein Bewerbungskonzept ausgearbeitet werden, damit die Bevölkerung auch breitflächig von diesem Angebot erfährt. Örtliche Vereine sollen direkt angeschrieben und informiert werden.

Wir wollten die Aufhebung der Regelung zur Benützung der Schulküche und sonstiger Räumlichkeiten verhindern. Besonders da der Beschluss zwei Wochen nach dem ersten Lockdown im Mai 2020 und mitten in der Pandemiezeit gefasst wurde. Unser Antrag sollte Wirtschaftlichkeit und Attraktivität des Angebotes nochmals prüfen lassen und auf Basis dieser Evaluation auch entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.

Der Antrag wurde durch die Stimmen von SPÖ und FPÖ und mit einer Enthaltung der ÖVP abgelehnt.

Ergänzungsantrag 3:
Tagesordnungspunkt 16, Auftragsvergabe Wasserversorgungsanlage
Der Gemeinderat möge den Ausschuss für Zivilschutz, Kanal- und Wasserleitungswesen anweisen ein objektives Leistungsverzeichnis für die notwendige Modernisierung zu erstellen und zumindest drei weitere Angebote für diese Arbeiten einzuholen.
Wenn die Angebote in gefordertem Umfang und ein Bestbieter vorliegen möge der Gemeinderat die Modernisierung beschließen.

Für die Modernisierung des Überwachungssystems unserer Wasserversordnungsanlage wurde ursprünglich nur ein Angebot in Höhe von 55.000 Euro eingeholt. Nach Kritik wurde auch ein zweites Angebot eingeholt, jedoch von einem Unternehmen aus Amstetten und das ohne konkrete Leistungsbeschreibung, sondern auf Basis des Erstbieters. In einem späteren Punkt ging es um die Erhöhung der Wassergebühren, weshalb für unsere Mandatare der Bürgerliste klar war, dass die Gemeindeführung mehr als nur ein oder zwei Angebote einholen muss. Das wäre echte Verantwortung gegenüber der Bevölkerung.

Der Ergänzungsantrag wurde durch die Stimmen der SPÖ Mandatare abgelehnt.

Ergänzungsantrag 4:
Tagesordnungspunkt 20, Erhöhung Abfallgebühren
Der Gemeinderat möge Beschließen den derzeit vorliegenden Vorschlag der Abfallwirtschaftsverordnung abzuweisen und diesen nochmals zu evaluieren und im Ausschuss zu behandeln.
Der Ausschuss für Energie, Umwelt und Tourismus möge nochmals die Punkte §6 auf Richtigkeit und §7 auf bürgerfreundliche Betragshöhe prüfen und korrigieren.

In diesem Punkt ging es um die Erhöhung der Abfallgebühren. Wir haben die Höhe in §6 der Abfallwirtschaftsverordnung für zu überzogen angesehen, besonders in Zeit der Teuerung, die uns gerade von allen Seiten trifft.
Sicherlich kam ein gutes Argument, dass diese Gebühren seit Jahren nicht erhöht worden sind. Ein Argument, dass bestätigend zeigt, dass die SPÖ in St. Veit keine Vorausschau und keinen konkreten Plan hat.
Dass Gebühren mit der Zeit erhöht werden, werden viele verstehen. Zuerst wäre es aber ratsam an den Ausgaben den Rotstift anzusetzen und wenn alle Einsparungen getroffen sind den Weg der Erhöhung wählen. Wir haben dazu bereits in unserem Blog ausführlich berichtet.
Noch besser ist allerdings die Regelung der Abholung in §7 der Abfallwirtschaftsverordnung, die Gemeinde hält sich jetzt bereits nicht an den selbst verordneten Abholrhythmus, deswegen haben wir die nochmalige Prüfung beantragt.

Der Antrag wurde durch die Stimmen von SPÖ, sowie einer Enthaltung der ÖVP abgelehnt.

Änderungsantrag 3:
Tagesordnungspunkt 21, Erhöhung Wassergebühren
Einheitssatz von 7,00 Euro auf 7,28 Euro
Bereitstellungsbetrag von 39,50 Euro auf 41,08 Euro pro m³/h
Wasserbezugsgebühr von 1,30 Euro auf 1,35 Euro

Wir waren der Ansicht, dass eine Erhöhung um die Inflationshöhe von 4% ausreichen sollte.
Nun wird auch beim Wasser die Gebühr für alle deutlich teurer. Warum? Immer die üblichen Gründe: lange nicht erhöht, heute nicht mehr kostendeckend, das Land hat uns gesagt: „wir müssen“.
Wie schon beim Punkt zuvor: Niemand wird etwas gegen eine angemessene Gebührenerhöhung haben.
Wenn sich die Gemeindeführung aber erst die Mühe macht weitere Angebote für Arbeiten rund um die Wasserversorgung nach Kritik von der Opposition einzuholen, dann hat man seine Aufgabe leider nicht verstanden.
Die Bevölkerung muss zahlen und die SPÖ gibt das Geld aus wie sie will. So funktioniert ein gesunder Gemeindehaushalt leider nicht.

Dieser Änderungsantrag wurde durch die Stimmen von SPÖ und FPÖ, sowie durch die Enthaltung der ÖVP abgelehnt.

Änderungsantrag 4:
Tagesordnungspunkt 24, Sanierung Friedhofsmauer
Der Gemeinderat möge beschließen den Beschlusstitel in „Nachtragsbeschluss über die Herstellung von acht Stützriegeln für die Friedhofsmauer“ zu ändern.

Auch hier sind die Arbeiten rund um die Friedhofsmauer unter dem Vorsatz der Dringlichkeit abgewickelt worden. Der Beschlusstext lautet Sanierung der Friedhofsmauer, saniert wurde im August 2025 allerdings gar nichts, sondern es wurden 8 Stützriegel aus Beton auf der Südseite der Mauer hergestellt. Wir hätten dies gerne im Beschluss richtiggestellt, deswegen der Änderungsantrag.

Der Antrag wurde durch die Stimmen der SPÖ abgelehnt.

Ergänzungsantrag 5:
Tagesordnungspunkt 27, Förderansuchen
Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Förderwerber sein Förderansuchen konkretisiert und eine genaue Betragshöhe angibt. Nach dieser Konkretisierung soll eine Beschlussfassung erfolgen„.

Es ging um eine Vereinsförderung in welcher keine konkrete Betragshöhe angesucht war. Die SPÖ bestimmt eine Summe X obwohl uns nicht bekannt ist, ob denn diese Summe von dem Verein auch benötigt wird. Eine gute Gemeindeführung erstellt eine nachvollziehbare und gleichbehandelnde Förderrichtlinie, in St. Veit machen wir das anders, so wie schon immer halt.

Der Antrag wurde durch die Stimmen der SPÖ und FPÖ abgelehnt.