Werte Gemeindebürger, wir nehmen unsere Rolle im Gemeinderat sehr ernst. Als Bürgerliste vertreten wir keine Parteiinteressen oder Parteiideologien. Für uns liegen die Bedürfnisse der St. Veiter an erster Stelle.

So bringen wir auch relevante Fragen in den Gemeinderat, welche der Bürgermeister zu beantworten hat.

Eingeständnis

Seit 7. April 2025 ist die Bürgerliste im St. Veiter Gemeinderat vertreten. Drei Mandate beim ersten Versuch und das ganz ohne politische Erfahrung und ohne politische Absichten. An dieser Stelle nochmals Danke für den Vertrauensvorschuss.
Die Mandatare der Bürgerliste sind gleich in der ersten Sitzung im Juni 2025 mit einer Vielzahl an Fragen an den Bürgermeister herangetreten.

Die NÖ Gemeindeordnung räumt Mandataren ein Anfragerecht ein. Jeder der schon mal den ein oder anderen Gesetztext gelesen hat weiß, dass manche Passagen unterschiedlich verstanden und ausgelegt werden können. So ist es auch bei uns der Fall gewesen. Wir haben den Gesetzestext so verstanden, dass Gemeinderäte allgemein Anfragen zu Themen in der Gemeinde stellen können. Ähnlich kennt man es aus dem Parlament unter dem Begriff „parlamentarische Anfragen“.

Wie so oft, wenn man in gewissen Sachen noch unerfahren ist, macht man anfangs Fehler. Nach mehreren Anfragen und Rücksprachen mit der Aufsichtsbehörde, wurden wir über einen „Gesetzeserklärungstext“ aus den Beschlussjahren 1999/2000 des NÖ Landtages informiert.
In diesem Text ist die Absicht der Anfragenbeantwortung erklärt und damit in Niederösterreich auch Usus. Wir haben lernen dürfen, dass man als Gemeinderat Anfragen zu Tagesordnungspunkten stellen darf. Was also auf der Tagesordnung steht, darf angefragt werden. Was nicht, muss auch nicht beantwortet werden. An dieser Stelle sei noch angemerkt, nicht müssen heißt trotzdem können, das liegt im Ermessen des Bürgermeisters.

Jedenfalls konnten wir anfangs einige Anfragen, welche Bürger interessiert haben, zwar einbringen, die Beantwortung blieb leider aus. Der Bürgermeister hätte können, musste er aber nicht, weil die ersten Fragen keinen Bezug zur Tagesordnung hatten.

Ein Versprechen an die St. Veiter Bevölkerung: Wir bilden uns weiter, wir lernen die NÖ Gemeindeordnung eifrig und werden weiterhin aktiv im Gemeinderat mitwirken.

Anfragen vom 05.06.2025

In der ersten Sitzung des neu konstituierten Gemeinderates haben wir zu den unterschiedlichsten Themen Anfragen gestellt.

Wie bereits oben beschrieben, hätte der Bürgermeister die Anfragen auch beantworten können, welche keinen Bezug zur Tagesordnung hatten. Die Antworten sind ausgeblieben. Ob aus Desinteresse oder pauschaler Ablehnung der Mandatare der Bürgerliste ist leider nicht bekannt.

Allgemeine Fragen zum Hochwasserschutz
GR Roman Hofer von der Bürgerliste St. Veit Miteinander hat wichtige Fragen zum Hochwasserschutz im Ort gestellt. Der Bürgermeister hat in der Sitzung am 13.10.2025 folgende Fragen mündlich beantwortet:

Der bestehende Bahngraben wurde im Zuge der ÖBB-Attraktivierungsarbeiten, wie zugesagt, wieder instandgesetzt, sodass das bergseitige Wasser entlang des Bahngrabens in das bestehende DN 800 Rohr, im Bereich der Eisenbahnkreuzung Bergsiedlung, abgeleitet werden kann.

Anmerkung: Wir sind der Meinung, dass diese Ableitung (also das DN 800 Rohr) ein zentraler Bestandteil der Entwässerung des Ortskernes ist und scheinbar die letzten Jahre oder gar Jahrzehnte vernachlässigt worden ist.

Die regelmäßige Kontrolle und Überwachung der Abwasserkanäle erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofs. Die Reinigung der Kanäle wird nach tatsächlicher Erfordernis durchgeführt, basierend auf den Ergebnissen der Sichtprüfungen. Im Jahr 2023 wurde im Rahmen der Erstellung des Leitungsinformationssystems– Abschnitt 1 eine Gesamtüberprüfung mit anschließender Reinigung und Kamerabefahrung in den Ortsteilen St. Veit und Kropfsdorf durchgeführt. Im Jahr 2024 erfolgte im Zuge der Erstellung des Leitungsinformationssystems – Abschnitt 2, die Gesamtreinigung und Kamerabefahrung der Katastralgemeinden Wiesenfeld, Außerwiesenbach, Traisenort, Maierhöfen, Steinwandleiten sowie Schwarzenbach. Nach dem Hochwasserereignis im September 2024 wurden sämtliche betroffenen Kanalabschnitte in den betroffenen Ortsteilen überprüft und – sofern erforderlich – durch eine Fachfirma gereinigt.

Für die kommenden Jahre ist vorgesehen, die regelmäßige Überwachung durch die Bauhofmitarbeiter fortzuführen. Eine Reinigung der Abwasserkanäle erfolgt weiterhin nach Bedarf, insbesondere bei festgestellten Ablagerungen, Funktionsbeeinträchtigungen oder
besonderen Ereignissen.

Die von der ÖBB zugesagten Arbeiten wurden bereits wie folgt ausgeführt:
• Instandsetzung des Bahngrabens nördlich der betroffenen Gebiete
Zur Verbesserung der Ableitung von Oberflächen- und Niederschlagswasser wurde der bestehende Bahngraben instandgesetzt. Dadurch soll ein besserer Wasserabfluss gewährleistet und das Risiko lokaler Überflutungen reduziert werden.
• Überprüfung aller baulichen Anlagen im betroffenen Bereich
Sämtliche relevanten baulichen Anlagen, insbesondere Entwässerungseinrichtungen, Durchlässe und Grabenverbindungen, wurden überprüft.
JA! Es wurden Bilder, Daten und Informationen an unsere Planer übergeben, welche in die Planung eingearbeitet wurden. Die Planung ist anschließend vom Land als auch von einem weiteren ZT-Büro überprüft worden.
Ja

Anmerkung: die Antwort war nur „Ja“, ohne weiterer Erläuterung des Ergebnisses.

Ja. Es wurde die Maßnahmen im Vorfeld mit den betroffenen Anrainern besprochen und versucht ihre Anliegen zu berücksichtigen.

Anmerkung: Wie die Anrainer eingebunden und berücksichtigt worden sind, wurde nicht beantwortet.

Projektvorstellung hat stattgefunden.

Anmerkung: Es wurde leider nicht beantwortet um welche Projektvorstellung es sich gehandelt haben soll.

Planungen abgeschlossen.

Anmerkung: Eine sehr allgemeine Frage auf alle Bauvorhaben. Die Antwort bezieht sich hoffentlich nur auf den Hochwasserschutz. Leider zeigt sich nach einem Jahr Funktionsperiode, dass die Bevölkerung nach wie vor zu wenig über neue Bauvorhaben informiert und noch weniger eingebunden wird.

Siehe Frage 18

Anmerkung: Die Antwort ergibt leider wenig Sinn, weil Frage 18 dies nicht beantwortet. Es bleibt damit weiterhin die Antwort aus, ob der Bürgermeister und die Gemeindeführung in Zukunft vorhaben, die Bevölkerung aktiv bei Bauvorhaben zu informieren und einzubinden.

Falls Ihnen die ein oder andere Antwort vom Bürgermeister eigenartig vorkommt: uns auch!
In manchen Antworten erkennt man leider, dass nicht wirklich viel Mühe oder Interesse in die Beantwortung gelegt worden ist.
Die Antworten sind auch im Protokoll GR4-2025 vom 13.10.2025 nachzulesen.

Fragen zur Köckbrücke
GR Filip Vezmar hat interessante Fragen zur Errichtung der neuen Köckbrücke gestellt. Der Bürgermeister hat in der Sitzung am 13.10.2025 folgende Fragen mündlich beantwortet:

Land NÖ, da die Straße bis 1996 eine Landesstraße war. Siehe Gemeinderatsprotokolle 1 und 2 vom Jahr 1996 (Übernahme/Tausch)
seit dem Umbau, Abbruch des Kraftwerkes 1996 GR Jänner 1996
Nein. Die Tragfähigkeit wurde 2020 von der Fa. Schneider Consult GmbH überprüft: die Empfehlung von 14,5t auf 3,5 t (laut Gutachten von 23.12.2020)

Anmerkung: Obwohl die Antwort „Nein“ lautet, wird das Unternehmen genannt, welches eine Empfehlung zur Herabsetzung der Tragfähigkeit abgegeben hat. Anrainer wissen, dass die alte Köckbrücke seit längerem auf eine Tragfähigkeit von 3,5 t herabgesetzt worden ist.

Ja, siehe GR 2005

Anmerkung: Es ist auf GR 2005 verwiesen, in keinem Protokoll aus 2005 steht etwas darüber. Die Antwort bringt leider mehr Fragen als Lösungen. Die Antwort macht den Anschein, dass die Sanierungsnotwendigkeit bereits seit 2005 bekannt ist. Also seit über 20 Jahren!

I. Wurden damals andere Anbieter als die Firma Schneider Consult GmbH angefragt?
Nein

II. Wie kam es dazu, das die Firma Schneider diesen Auftrag bekommen hat?
BVG Direktvergabe und auf Vorschlag Brückenmeisterei St.Pölten

III. Welche voraussichtlichen Kosten wurden für die Sanierung der Brücke bekannt geben?
710.400,00 € laut Kostenschätzung der Fa. Schneider GmbH vom 10.08.2022

IV. Welche Sanierungsmaßnahmen waren geplant bzw. hätten stattgefunden? Bitte um Beschreibung der Bautätigkeiten.
Betoninstandsetzung, Belagserneuerung, Randbalkenerneuerung

V. Hat eine Ausschreibung für die Sanierung stattgefunden? Wenn nein: Aus welchem Grund nicht?
Nein zu teuer

VI. Aus welchem Grund hat damals keine Sanierung stattgefunden?
aus Kostengründen – Sanierung so teuer wie Neubau und Tragfähigkeit würde nicht erhöht werden

Anmerkung: Eine Brückensanierung hätte die Gemeinde damals rund 710.000 Euro gekostet. In Frage 21 werden die Kosten für den Neubau mit 1.750.135,28 Euro bekanntgegeben.
4 Jahre vor dem Hochwasser gibt die Gemeinde Geld aus, um ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Das Geld fehlte damals schon. Nach dem Hochwasser wurde von der Gemeindeführung behauptet, die Naturkatastrophe hätte die Brücke beschädigt. Der Neubau um 1 Million teurer als die damalige Sanierung. Ein Glück für die Anrainer, nach Jahrzehnten der leeren Versprechen, musste nun etwas getan werden.

109.441,– Brutto (Direktvergabe bis 100.000 exkl. UST; Schwellenwerteverordnung 2023)
Siehe GR Sitzung vom 5.6.

Anmerkung: Die Abstimmung erfolge in der Nicht-öffentlichen Sitzung. Ziel dieser Frage war es, dass der Bürgermeister das Ergebnis davon für die Bürger öffentlich macht. Interessierte Bürger haben die Möglichkeit über eine Anfrage nach dem IFG die Angebote einzusehen.

Schneider Consult Planung und Bauaufsicht 109.441
Habau Bauausführung 1.640.694,28
Summe 1.750.135,28
In Absprache mit Schneider Consult GmbH und DI Kreihansel wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass eine Sanierung nicht mehr sinnvoll ist.
JA
Förderstelle Preis (inkl. Ust)
Katastrophenfond 332.000 €
KIP-Mittel 495.000 €
SUMME: 827.000 €
KAT-Förderung: JA
KIP-Mittel: müssen abgeholt werden
52%

Anmerkung: In Zahlen sind das laut Antwort: 910.070,36 Euro

Die Umleitung verläuft über eine bestehende öffentliche Verkehrsfläche: Entlang dieser verläuft die Radroute und es ist immer mit KFZ-Verkehr zu rechnen

Aufgrund des § 44b Abs. 1 lit b StVO

Anmerkung: Die Antwort begründet warum die Beschilderung vorgenommen worden ist. In welcher Verordnung der Gemeinde dies Kundgetan worden ist, wurde leider nicht beantwortet. Der Bürgermeister muss trotz Regelung in der StVO eine Verkehrsverordnung erlassen. Ob die passiert ist, wissen wir leider bis heute nicht.

StVO gilt in diesem Bereich fahren auf halbe Sicht, somit waren die Tafeln obsolet.
Aufgrund der Beschwerden und Hinweise wurde der Radweg umgeleitet.

Anmerkung: Die Frage wird dadurch leider wieder nicht wirklich beantwortet. Interessant wäre gewesen, wie es mit der Staubbelastung und der Sicherheit während der Bauphase ausgesehen hat. Uns haben Anrainer ihre Anliegen kundgetan, die Gemeinde ist wohl wenig auf die Sorgen und Wünsche eingegangen.

Die Umleitung erfolgt über die Landestraße B18 die L5201 und die Gemeindestraße Bahnzeile.
Die Strecke beträgt rund 1,8 km

Anmerkung: rund 1,8 km des Radweges werden bzw. wurden damit überdurchschnittlich belastet. LKW- und damit Schwerverkehr musste ohnehin bereits seit Jahren über den Radweg umgeleitet werden. Die ÖBB Baustelle hat den Radweg auch gleich nochmals zusätzlich beansprucht.

Ja

Anmerkung: Der derzeitige Zustand ist sichtlich verheerend. Der Radweg hat der Belastung scheinbar nicht standgehalten, aber laut Bürgermeister ist alles okay. Mehr dazu in den anderen Antworten.

Den Anforderungen entsprechend, welche keine akute Sanierung benötigt.
Die Abnützung der Gemeindestraße wurde von der Schadenskommission nicht berücksichtigt, da diese lediglich die Hochwasserschäden bewertet.
Die Situation bzw. Zustand der Gemeindestraße muss nach Abschluss der Arbeiten evaluiert werden.
Die Kosten für eine eventuelle Sanierung der Gemeindestraße wurden noch nicht evaluiert, jedoch aus derzeitigem Stand ist keine Sanierung notwendig.
Aufgrund der Evaluierung muss dies auf Grundlage der Kosten und Notwendigkeit abgewogen werden.

Auch hier ist die ein oder andere Antwort vom Bürgermeister besonders und manche sogar nichtssagend.
Es bleibt die Frage offen, ob die noch ausständigen KIP-Mittel bereits tatsächlich ausbezahlt worden sind. Mit der Antwort, dass die Finanzierung des Neubaus eine Darlehensaufnahme mit sich trägt, wissen wir das auf St. Veit neue Schulden zukommen.
Die Antworten sind auch im Protokoll GR4-2025 vom 13.10.2025 nachzulesen.

Anfragen vom 22.12.2025

In der letzten Sitzung im Jahr 2025 haben wir zu den Themen WSZ Wiesenfeld, Lurgerweg und öffentliches WC Anfragen gestellt.

Der Bürgermeister wollte die Anfragen diesmal nicht mündlich und öffentlich beantworten, sondern hat wenige Stunden vor der Gemeinderatssitzung die Antworten schriftlich an die jeweiligen Gemeinderäte ausgeschickt. Wir können die jeweiligen Antworten damit nur Sinngemäß im Interesse der Informationsfreiheit wiedergeben.
Es folgt ein Auszug der relevantesten Fragen und Antworten zu dem jeweiligen Thema.

Fragen zum Lurgerweg
Im Oktober 2025 wurde ein Dringlichkeitsantrag der Bürgerliste St. Veit Miteinander in Bezug auf den Lurgerweg in Schwarzenbach durch die SPÖ abgelehnt.
Betroffene Bürger haben nach der Ablehnung eine Petition gestartet und bei der Gemeinde einen entsprechenden Initiativantrag eingebracht, um die längst überfällige Staubfreimachung und Straßenerrichtung durchzuführen.

Die Fragen waren notwendig, da nach der Ablehnung des Antrages der Bürgerliste und nach einlagen des Initiativantrages plötzlich Bauarbeiten beim Lurgerweg geschehen sind.
Ohne bekannten Beschluss wurde eine Entwässerungsrinne (ein sogenanntes „Rigol“) im Zeitraum zwischen dem Einlangen des Initiativantrages und der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2025 errichtet.

Leider kommt es in St. Veit viel zu oft vor, dass Aufträge ohne jeglichen Beschluss vergeben werden. Den Vergabevorgang rund um das Rigol am Lurgerweg wollten wir genauer Beleuchten und haben folgende Fragen gestellt. Die Antworten werden Sinngemäß weitergegeben.

2023. Bei Starkregen entstehen Anstauungen im Bereich des ersten Hauses.

Anmerkung: Das Problem ist seit 2023 bekannt, erst nach Initiative der Bürgerliste und der Bevölkerung wurde gehandelt. Für eine Auftragsvergabe Ende 2025 ist das Argument der Dringlichkeit damit entkräftet.

Ja.
Starke Regenereignisse führen zu Oberflächenwässern und Gerinnen. Dies führt zu Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und angrenzender Grundstücke. Außerdem wird die Straße ausgespült, das führt zu erhöhter Sanierung.
2 Unternehmen angefragt.
Angebote waren preislich nahezu ident. Weitere Angebotsanfragen wirtschaftlich als nicht notwendig erachtet.
22.12.2025

Anmerkung: In der Gemeinderatssitzung GR5-2025 am 22.12.2025 war kein Punkt über einen Beschluss zu diesem Rigol auf der Tagesordnung. Die Anfragebeantwortung vom Bürgermeister ist damit falsch und nach wie vor nicht beantwortet.

Im Bauausschuss und im Gemeinderat.

Anmerkung: Im Gemeinderat war bisher kein Punkt zum Thema Entwässerungsrinne Lurgerweg auf einer Tagesordnung. Die Beantwortung ist schlichtweg falsch.

Keine Kosten.

Anmerkung: Auch diese Antwort ist sehr irreführend. Eine zweitägige Baumaßnahme mit Material, Arbeitern, Werkzeugen und Maschinen soll im Jahr 2025 keine Kosten verursacht haben? In Frage 8 wird noch beantwortet, dass zwei Angebote eingeholt worden sind mit ähnlich hoher Betragshöhe.

Die Antwort war kein klares Ja aber auch kein eindeutiges Nein. Es dürfte der überwiegende Teil der Bauplätze im betroffenen Bereich bereits aufgeschlossen sein.

Anmerkung: Die NÖ Bauordnung sieht eine Pflicht vor, eine Straße zu errichten, wenn ein bestimmter Bebauungsgrad gegeben ist. Bei einseitiger Bebauung 50% bei zweiseitiger Bebauung 70%. Wir sind der Meinung, dass der Bebauungsgrad entsprechend der NÖ Bauordnung erfüllt ist. Warum die Gemeinde nicht aktiv wird wissen wir nicht. Ob ein Verstoß gegen die NÖ Bauordnung vorliegt, muss geprüft werden.

Bitte wundern Sie sich nicht, wir haben die Antworten nicht 1:1 wiedergegeben, aber die Antworten, welche den Gemeinderat betreffen sind jedenfalls gegeben worden und sind nicht der Wahrheit entsprechend.

Fragen zum öffentlichen WC
Wir haben ebenso bei diesem Thema die relevantesten Fragen und Antworten zusammengefasst und mangels öffentlicher Beantwortung sinngemäß wiedergegeben.

War nicht erforderlich. Wurde im zuständigen Ausschuss behandelt.

Anmerkung: Das Projekt „öffentliches WC“ war wohl Chefsache. Die Bevölkerung einzubinden, hielt man also nicht für notwendig. Es hat leider den Anschein, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird.

Um den Zugang zu erleichtern

Anmerkung: Wieso wird ein bestehender Weg zuerst rückgebaut, ein Zaun errichtet und wenige Wochen später der neuerrichtete Zaun wieder rückgebaut um einen neuen Weg zu pflastern? Ach ja: Das Projekt war Chefsache!

Es wird auf die Frage 10 verwiesen. Dort war allerdings keine Antwort dazu. Ein Zeitpunkt bleibt damit weiterhin unbekannt.
Nein.
Planung erfolgte Verwaltungsintern. Projektgröße war ausschlaggebend.

Anmerkung: Ein kleines WC mitten im Ort Bedarf keiner Einbindung der Bevölkerung. Es stellt sich die Frage, wie das beim Hochwasserschutz und der Sportplatzbrücke oder dem WSZ Wiesenfeld ist. Große Projekte, aber die Bürger will man dazu trotzdem nicht hören. Die Bürgerliste bemüht sich, das zu ändern!

Dies ist Projektabhängig.

Anmerkung: Diese Antwort werden wir uns in Erinnerung behalten und auch den Bürgermeister bei künftigen Projekten darauf hinweisen, dass die Bevölkerung gerne mitreden will.

Nein.

Anmerkung: Abgesehen von den horrenden Kosten für diese Toilette, ist es ein noch größerer Skandal, dass nicht ein Cent Förderung angesucht worden ist.
2025 wurden Gebühren kräftig erhöht, 2026 sollen die Kanalgebühren auch erhöht werden und die Gemeindeführung macht sich nicht einmal die Mühe rechtzeitig um Förderungen anzusuchen. Ein wichtiges Detail am Rande, die meisten Unterstützungsansuchen bringt man VOR der Projektabwicklung ein. St. Veit ist hier zumindest um 20.000 Euro oder mehr umgefallen.

Einige Fragen wurden auch nicht beantwortet, weil sie scheinbar keinen Bezug auf den Tagesordnungspunkt hatten. Wir haben jedenfalls relevante Fragen zur Verletzungs- und Vandalismusprävention sowie über Versicherungen dazu gestellt. Auch freiwillig und im Interesse der Allgemeinheit wollte Bürgermeister Fischer keine Antworten dazu geben.

Allgemeine Fragen zum WSZ Wiesenfeld
Ein sehr kostspieliges Projekt für unsere Gemeinde. Trotz Kooperation, trägt unsere Gemeinde den Großteil der Kosten für den Bau und den späteren Betrieb. Es folgt ein Auszug der relevantesten Fragen und Antworten.

Johann Gastegger (BGM a.D.), Christian Fischer (BGM), Monika Feichtinger (BGM), Alois Kaiser (BGM)

Bauausschreibung: 24, davon 8 Angebote

Elektrik: mindestens drei Anbieter werden eingeladen.

Schätzung vom September 2025:
Errichtungskosten WSZ: 2.238.000 Euro
Errichtungskosten Abbiegespur: 276.000 Euro
Grundstückskauf: 483.000 Euro
Planungskosten: 162.000 Euro
PV-Anlage: 150.000 Euro

Kostenentwicklung 2026:
Errichtungskosten WSZ: 2.130.000 Euro
Errichtungskosten Abbiegespur: 240.000 Euro
PV-Anlage: stufenweiser Ausbau angedacht, Ausschreibung wird noch erfolgen.

Gemäß Kooperationsvereinbarung, entsprechend der Einwohnerzahlen aus 2025:
St. Veit: 44,90 % (3.848 Einwohner)
Traisen: 39,90 % (3.385 Einwohner)
Eschenau: 15,20 % (1.286 Einwohner)
Vorteilhaft

Anmerkung: Es gibt keine konkreten Zahlen, wie viel die Gemeinde St. Veit aktuell für das bestehende Sammelzentrum aufwendet (siehe Frage 15). Es gibt auch keine Kalkulationsrechnung, wie viel der Betrieb des neuen WSZ kosten wird. Auf welcher Basis der Bürgermeister von Kostenersparnis spricht ist völlig unbekannt. Denn Zahlen nach gibt es keine, zumindest bleiben diese aus den Antworten aus. Eine Kostenrechnung gibt es scheinbar auch nicht. St. Veit investiert Millionenbeträge in ein Vorhaben zu welchem es nicht einmal eine Kosten-Nutzen-Rechnung gibt.

Die Gesamtkosten für Abfallwirtschaft in St. Veit sind bekannt, die Betriebskosten des derzeitigen Sammelzentrums sind nicht eigens aufgeschlüsselt.

Anmerkung: Die Gesamtkosten sind durch die Rechnungsabschlüsse bekannt, die Frage hat sich aufgrund dieses Umstandes ergeben, damit der Bürgermeister konkrete Zahlen bekannt gibt. Der Aufwand für eine sachliche Beantwortung war wohl zu groß, oder Herr Fischer zu bequem.

Man möge bei der Gemeinde Traisen nachfragen.

Anmerkung: Dazu haben wir leider keine Möglichkeit! Unser Bürgermeister findet den Aufteilungsschlüssel (jenen wo St. Veit den größten Teil der Kosten trägt) vorteilhaft für St. Veit. Kennt aber nicht einmal die Ausgaben der Kooperationspartner. Was ist wenn Traisen, eigentlich wesentlich mehr Geld für deren Sammelzentrum ausgibt als St. Veit? Sollen dann die St. Veiter Bürger die Mehrkosten der anderen bezahlen?

Man möge dies ebenso bei der Gemeinde Eschenau erfragen.

Anmerkung: Auch dazu haben wir leider keine Möglichkeit! Es gilt das selbe Argument wie bei Frage 16.

Nein.

Anmerkung: Interessant, zuvor erfahren wir, dass die Kosten für den Betrieb der bestehenden Sammelzentren für die St. Veiter Gemeindeführung nicht bekannt sind. Aber es ist klar, dass die Aufteilung nach tatsächlichen Kosten die Aufteilung nicht fairer gestaltet. Auf welcher Basis?

Förderung durch das Land NÖ. Voraussichtlich rund 150.000 Euro für alle drei Gemeinden zusammen. Die Beantragung ist bereits erfolgt.
Ja.

Elektronischer Zugang: Montag bis Sonntag: 06:00 bis 22:00 Uhr
Problemstoffe: Freitags 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr (Problemstoffe können nur unter Aufsicht von Personal erfolgen)

Anmerkung: Interessant ist, dass es im Gemeindegebiet von St. Veit eine Lärmschutzverordnung gibt. Diese Verordnung regelt, dass man beispielsweise am Sonntag keine lärmenden Arbeiten verrichten darf. Entsorgung von Altstoffen in Metallcontainer am Sonntag um 21:55 Uhr ist scheinbar kein Problem. Sarkastisch könnte man meinen, dass man wieder eindeutig die Planungsqualität und Vorausschau der Gemeindeführung erkennt. Gleich zu Beginn mit Öffnungszeiten starten, welche gegen die eigene Lärmschutzverordnung verstoßen.

Jeweils die diensthabenden Gemeindearbeiter. St. Veit Betriebsleitung, Traisen Stellvertretung.
Der Personalaufwand soll sich nicht verändern.

Anmerkung: Die Antwort zeigt, dass der Personalstand und der Personalaufwand für St. Veit gleich bleibt. Heißt beim Personal kann es schon einmal keine Kostenersparnis geben.

Voraussichtliche Funktionsfähigkeit: Dezember 2026
Voraussichtliche Restarbeiten: April 2027
Voraussichtliche Eröffnung: 2027

Anmerkung: für die voraussichtliche Eröffnung wurde nur das Jahr 2027 genannt, kein konkreter Termin. Ob nun Jänner oder Dezember 2027 bleibt offen. Sehr interessant ist, dass bei der Informationsveranstaltung in Traisen im Jänner 2026 noch von einer Eröffnung im Jahr 2026 gesprochen wurde. Der Bau hat noch nicht einmal konkret gestartet und es verschiebt sich bereits nach hinten.

Videoaufzeichnung, Zugangskontrolle und Kontrollen vor Ort. Konsequenzen sind primär Aufklärung, gefolgt von Verwarnung und späterer Sanktionierung.
Diese Frage wurde nicht konkret beantwortet, lediglich das eine Versicherung geplant ist.
Der Kooperationsvertrag regelt eine ausgewogene Verteilung. Schlüssel richtet sich nach Einwohnerzahl der Gemeinden.
Nein.

Anmerkung: Aufmerksamen Lesern war diese Antwort ziemlich sicher klar. Es ist leider die Wahrheit. St. Veit hat keine Rechnung gemacht, ob sich diese Investition überhaupt rechnet oder vorteilhaft für uns alle ist. Die Frage hätte eigentlich einen zweiten Teil gehabt mit „Wenn ja, bitte um Erläuterung.“. Da mit „Nein“ beantwortet ohnehin hinfällig, aber wir möchten Anmerken, dass unser Bürgermeister teilweise nicht nur eigenartige Antworten gibt, sondern auch schon gestellte Fragen abändert.

Ja.

Anmerkung: Auch diese Frage wurde durch den Bürgermeister verändert, weil es gab hier eine sehr relevante Teilfrage, welche lautete: „Wenn ja, bitte um Nennung der potenziellen Mieter und der angedachten Miethöhe in €/m²“.
Mit Sicherheit die wichtigste Antwort ist ausgeblieben. Es sollen Flächen vermietet werden. Ob es heute bereits potenzielle Mieter gibt, oder wie Hoch die Mieteinnahmen sein werden, wurde gekonnt umgangen. Firma Kerschner ist laut Aussagen von Bürgermeister Fischer vom Tisch. Es bleibt die Frage offen, ob man nun transparent und öffentlich nach potenziellen gewerblichen Nutzern sucht oder es zu Verhandlungen im Hinterzimmer kommt. Die Gespräche mit der Firma Kerschner wurden leider über letztere Variante geführt.

Wichtig für Unternehmer: Wenn Sie einen neuen Unternehmensstandort in Betracht ziehen, dann gäbe es entsprechende gewerbliche Flächen in St. Veit. Wir unterstützen gerne und stellen den Kontakt her.

Es ist leider bereits bekannt, die Anfragebeantwortung hat es dann auch noch bestätigt: Die St. Veiter Gemeindeführung ist im absoluten Blindflug unterwegs was die Kosten und besonders die vermeintliche „Ersparnis“ betrifft.

Die Mandatare der Bürgerliste werden oft vom Bürgermeister kritisiert, weil sie sich erlauben unangenehme Fragen zu stellen. Eine klare und eindeutige Beantwortung würde alle Bedenken aufheben, nur leider gibt es keine klaren Antworten.
Wenn ein Bürgermeister nicht einmal die Betriebskosten der letzten fünf Jahre des bestehenden Sammelzentrums nennen kann, dann hat er seine Aufgabe nicht wahrgenommen.
Ein Vorhaben, welches gut 3 Millionen Euro kostet, ohne jeglichen wirtschaftlichen Plan, ohne Kosten-Nutzen-Rechnung und mittels Schulden umzusetzen ist fahrlässig.