Seit 1. September 2025 gilt in Österreich ein neues Gesetz, das für alle Bürger einen Meilenstein darstellt: das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es ersetzt das bisherige Amtsgeheimnis und auch in Niederösterreich das NÖ Auskunftspflichtgesetz (NÖ AKG). Damit beginnt eine neue Ära der Offenheit in Gemeinden, Ländern und beim Bund.
Was ist das IFG?
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein Bundesgesetz, das jedem Bürger das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen gibt. Behörden – also auch Gemeinden – dürfen nicht mehr ohne Grund Informationen zurückhalten.
Damit wird die Verwaltung transparenter, nachvollziehbarer und überprüfbarer. Wir geben in diesem Beitrag einen Einblick über Möglichkeiten des IFG für die St. Veiter Bevölkerung.
Der Unterschied zum alten NÖ AKG
Das NÖ Auskunftspflichtgesetz (NÖ AKG) verpflichtete Behörden zwar, auf Anfragen Auskunft zu geben, allerdings hatten Bürger nur erschwert ein durchsetzbares Recht. Wenn eine Behörde schwieg oder mauerte, gab es praktisch keine Möglichkeit zur Durchsetzung.
Mit dem IFG ist das anders: Bürger haben ein subjektives Recht auf Information. Die Gemeinde muss innerhalb von 4 Wochen antworten (in Ausnahmefällen bis 8 Wochen). Ablehnungen müssen begründet werden. Bei Untätigkeit oder Verweigerung können Bürger Beschwerde beim
Landesverwaltungsgericht erheben.
Kurz gesagt: Aus einer unverbindlichen Pflicht wird ein echtes einklagbares Recht.
Welche Anfragen können Bürger stellen?
Jeder Bürger kann Informationen anfragen, die bei der Gemeinde vorhanden sind, auch ohne selbst „Partei“ in einem Verfahren zu sein.
Beispiele:
- Kosten für eine bestimmte Veranstaltung
- Verträge mit privaten Unternehmen
- Gutachten oder Studien zu Projekten
- Vergebene Subventionen
Nicht herausgegeben werden dürfen sensible Daten wie Personenbezogene Informationen oder Geschäftsgeheimnisse.
Welche Pflicht hat die Gemeinde bei einer Anfrage?
Die Gemeinde muss: innerhalb von 4 Wochen antworten, eine Begründung liefern, falls eine Auskunft nicht oder nur teilweise erteilt wird, damit rechnen, dass Bürger ihre Antwort vor Gericht überprüfen lassen können.
Damit sind Gemeinden verpflichtet, Anfragen ernsthaft und fristgerecht zu behandeln.
Proaktive Veröffentlichungspflichten, aber nicht für jede Gemeinde!
Das IFG sieht vor, dass Behörden bestimmte Informationen (z. B. Verordnungen, Budgets, Subventionen) proaktiv veröffentlichen.
– Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern müssen das verpflichtend tun.
– St. Veit an der Gölsen liegt unter dieser Grenze, daher besteht keine Pflicht.
Aber: Können darf man trotzdem! Auch kleinere Gemeinden können freiwillig aktiv Informationen online stellen. Das wäre ein starkes Signal für Transparenz und Bürgernähe.
Die Bürgerliste St. Veit Miteinander wird sich jedenfalls für die Umsetzung stark machen und einsetzten.
Nur weil es eine sogenannte „Kann“-Bestimmung ist, heißt es nicht automatisch, dass St. Veit sämtliche Daten und Informationen auch proaktiv veröffentlicht.
Es wäre in Zeiten wie diesen allerdings ein sehr wichtiges und starkes Signal der Gemeindeführung, Daten und Informationen proaktiv zu veröffentlichen . Wir werden Sie dazu am Laufenden halten.
Warum ist das wichtig für die Bevölkerung und die Demokratie?
Informationen sind die Grundlage für Vertrauen. Wenn Bürger nachvollziehen können, wie Entscheidungen getroffen werden, stärkt das:
- das Verständnis für Politik und Verwaltung,
- die Möglichkeit, kritisch und fundiert mitzureden,
- und letztlich die Demokratie selbst.
Gerade auf Gemeindeebene – wo Entscheidungen direkt spürbar sind – schafft Informationsfreiheit die Basis für ein faires, offenes Miteinander zwischen Bürgern und Gemeindepolitik.
Mit dem IFG haben Bürger nun ein echtes Recht auf Information. Auch wenn St. Veit nicht verpflichtet ist, proaktiv Daten zu veröffentlichen, bietet das Gesetz große Chancen für mehr Offenheit und Vertrauen.
Transparenz ist kein Risiko, sie ist ein Gewinn für die gesamte Gemeinde.
