Wie bereits in den Medien teilweise berichtet, entsteht in der Marktgemeinde St. Veit das WSZ Wiesenfeld. Dieses Wertstoffsammelzentrum wird in Kooperation der drei Gemeinden St. Veit an der Gölsen, Traisen und Eschenau errichtet.

In diesem Beitrag möchten wir einen umfangreichen Blick auf das Bauvorhaben WSZ Wiesenfeld richten. Der Fokus liegt dabei auf der Sicht von uns St. Veitern.

Wir durchleuchten die Beschlüsse der kooperierenden Gemeinden, werfen einen brisanten Blick in die Unterlagen bezüglich der geplanten Änderung der örtlichen Raumordnung und geben dazu auch eine Meinung ab.

Sehen wir uns den Anfang an

Zum Sommerbeginn 2023 sind die Grundsatzbeschlüsse für die Errichtung verabschiedet worden:

Traisen Grundsatzbeschluss 20.06.2023 TOP 8, einstimmig
Eschenau Grundsatzbeschluss 28.06.2023,
St. Veit Grundsatzbeschluss 04.07.2023 TOP 7, einstimmig.

Bürgermeister damals: Herbert Thumpser, Alois Kaiser, Christian Fischer.

Die ersten konkreten Beschlüsse dazu wurden von den Gemeinden im Zeitraum von Dezember 2023 bis Juni 2024 gefasst.
Bürgermeister damals: Monika Feichtinger, Alois Kaiser, Christian Fischer.

Wenn man im Gemeinderatsprotokoll der 19. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Traisen vom 02.04.2024 unter den Tagesordnungspunkten 15 und 16 genauer nachliest findet man eine erste Prognose betreffend der Errichtungskosten.
Dort wurde angeführt, dass die Projektkosten grob 1,1 Million € ohne Grundkosten – jedoch inklusive der Kosten der Abbiegespur – ausmachen werden. Ob es sich hierbei um die voraussichtlichen Kosten für das gesamte Projekt oder nur den Anteil für die Gemeinde Traisen handelt, ist nicht eindeutig aus dem Protokoll zu entnehmen.

Grünland zu unüblichem Preis erworben

Stattliche 46 Euro pro Quadratmeter bezahlten die Gemeinden für das 10.500 m² große Stück Wiese.

Ironisch betrachtet könnte man den St. Veiter Bürgermeister loben, zwei Jahre zuvor kaufte er noch Grünland zu 91 Euro pro m². Vielleicht sollte dem Herrn jemand mitteilen, dass auch 46 € ganz schön viel ist für ungewidmetes Land.

Ingenieurbüro gleich ohne Ausschreibung bestellt

In oben zitierter 19. Sitzung vom Traisner Gemeinderat findet man auch eine interessante Textpassage:
Zwischen den drei beteiligten Gemeinden hat man sich geeinigt, für diese Leistungen mit dem Ingenieurbüro Groissmaier + Wurmetzberger ZT GmbH … ein Angebot zu verhandeln, … und alle drei Gemeinden mit ihm auch bereits sehr positive Erfahrungen gemacht haben.

Die Kosten für das Ingenieurbüro betragen rund 170.000 € brutto. Dieser Wert ist über allen Direktvergabegrenzen, also hätte bereits für diese Planungs-Dienstleistung eine Ausschreibung stattfinden sollen.
Leider wurde hier offensichtlich gegen das Bundesvergabegesetz verstoßen.

Fazit:
Das BVergG schützt in erster Linie die Bieter bei Vergaben. Gemeinderäte, Bürger oder sonstige Dritte sind in diesem Fall nicht parteiberechtigt, können also auch nicht „klagen“.
Aufsichtsbehörden wie das Land NÖ oder die Bezirkshauptmannschaft können jedoch gesetzwidrige Beschlüsse aufheben oder Anordnungen treffen.
Von sich aus werden die Behörden wohl keine Prüfung dieses Vorganges durchführen, es steht allerdings den Bürgern frei hierzu eine Aufsichtsbeschwerde zu machen.

Randnotiz:
Die Gemeinde Traisen hat laut Protokoll mit dem Planungsbüro noch verhandelt und hat auch einen Nachlass von 5% erhalten. Immerhin 2.851,80 € netto was sich die Traisner Bevölkerung spart. Ob die St. Veiter Gemeindeführung diese Idee auch aufgreift wird sich zeigen.

Abbiegespur auf den letzten Drücker eingereicht

Sie werden bestimmt denken, dass 2023 mit der Idee vom WSZ, dem Grundstückskauf und der Beauftragung eines Ingenieurbüros auch alles andere bereits mit Anrainern besprochen und abgeklärt ist, sowie alle erforderlichen Genehmigung eingeholt worden sind? Der Gedanke über solch eine Vorgehensweise ist gut. Wer die St. Veiter Gemeindeführung kennt, weiß dass solche Dinge immer erst zum Schluss erledigt werden, weil man eben nicht im Vorfeld fertig denkt.

Als Beispiel: Die angedachte Abbiegung von der B18 auf das neue WSZ Gelände.
Wir erinnern uns, ins Rollen kam alles rund um das Projekt Mitte 2023.
Das Ansuchen um Sondernutzung der B18 für die Abbiegespur ist mit 25.06.2025 datiert. Darauf folgte am 09.07.2025 eine Einladung an die Anrainer zur mündlichen Verhandlung unter dem Aktenzeichen LFW2-V-251/001 der BH Lilienfeld, welche für den 25.07.2025 anberaumt war.
Das Schreiben erging an 18 betroffene Parteien und Anrainer.

Vor der Verkehrsverhandlung:
Wie in St. Veit üblich, läuft es oft nicht so wie es soll. In der Einladung zur Augenscheinverhandlung stand folgender Text:
2. Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen, z. H. des Bürgermeisters, Kirchenplatz 1,
3161 St. Veit/Gölsen mit dem Ersuchen
– je eine Anberaumung (Verhandlungsverständigung) an den Amtstafeln anzuschlagen,
– an der Verhandlung teilzunehmen und vor deren Beginn dem Verhandlungsleiter die Nachweise über den ordnungsgemäßen Anschlag der Anberaumung (Verhandlungsverständigung) an den Amtstafeln, versehen mit dem Anschlags- und Abnahmevermerk zu übergeben.

Im Zeitraum vor der Verhandlung wurde jedenfalls auf der St. Veiter Amtstafel keine Verständigung angeschlagen.
In der Verhandlungsschrift ist auch keine Information, dass die Verhandlungsverständigung übergeben worden ist.
Jetzt könnte man meinen, das ist typisch für unsere Helden in St. Veit. Ja, ist es auch, nur: der öffentliche Aushang der Verständigung ist ein wesentlicher Teil des Verfahrens, dass gleich zu Beginn durch den Antragsteller (Gemeinde St. Veit) selbst ein Verfahrensfehler gemacht wird kann das Projekt „Abbiegespur“ unnötig verzögern. Es kann auch unter Umständen sein, dass alles wiederholt werden muss.

Übrigens, wer denkt, dass es um die vorhandene Abbiegung bei der Kläranlage geht, liegt leider falsch.
Es soll ca. 100 m weiter östlich davon eine neue Straße errichtet werden.
Nochmals ironisch gesagt: Hier wurde wie immer weitergedacht und ein Zukunftskonzept ausgearbeitet.

Mündliche Verhandlung zur Abbiegespur am 25.07.2025

Mangels der öffentlichen Kundmachung war es auch für die Bürgerliste St. Veit Miteinander (MIT) schwer bei diesem Thema Informationen zu beschaffen. Gemeinderat Filip Vezmar hatte kurzfristig von der Verhandlung erfahren und es auch geschafft als Kontrollorgan (keine Parteistellung) zumindest beim wesentlichen Teil der Verhandlung zuzuhören.

Seitens der Gemeinde St. Veit waren laut Verhandlungsschrift anwesend:
VizeBgm Gerhard Jung (bis 11:12 Uhr)
GGR Anton Reischer (ohne Abmeldung entfernt)
Kent Filek (bis 9:34 Uhr)
GR Filip Vezmar (bis 9:36 Uhr)

Seitens Gemeinde Traisen:
GF GemR Peter Steiner (bis 9:45 Uhr)
Thomas Steiner, Bauamt (bis 11:12 Uhr)

Seitens Gemeinde Eschenau:
Bgm. Günter Buchner (bis 10:25 Uhr)

Wahrnehmung während der Verhandlung und persönliche Meinung von GR Filip Vezmar:
Ich war sehr erstaunt das gut 25 Menschen wegen dieser Abbiegespur zusammen kamen und noch mehr über die Tatsache, dass der St. Veiter Bürgermeister nicht persönlich vor Ort war. Hätte mir das eigentlich für ein Projekt in dieser Größenordnung erwartet, dass er als Gemeindeoberhaupt vor Ort ist, Verantwortung übernimmt und besonders für Fragen seitens der Anrainer zur Verfügung steht. Aber so kennt man Herrn Fischer, für Fotos immer da, für Fragen und Antworten nur schwer zu haben.
Vertreten wurde er von VBgm Jun welcher wohl aber eher als Gemeindebeamter vor Ort fungiert hat. Die beiden Geschäftsführenden Gemeinderäte Filek und Reischer sowie meine Person hatten praktisch keine vertretungsrelevante Rolle. Was die beiden GGFs dort gemacht haben, ist mir bis heute ein Rätsel, mir persönlich ging es darum den Vorgang als Mandatar zu beobachten. Aufgrund der Tatsache, dass VBgm Jun zumindest 40% der Zeit am Handy verbrachte, stand zumindest Kollege Filek für wenige Auskünfte und Kommentare zur Verfügung.

Interessant waren die Anliegen der Anrainer und deren kritische Betrachtung in Sachen des Abbiegers. Von Seiten der Anrainer kam das Anliegen, die Abbiegespur doch auf die bestehende Straße zur Kläranlage ca. 100 m weiter westlich zu planen. Hier kam eine ganz spannende Aussage durch die Mitarbeiter der Straßenbauabteilung des Landes NÖ, diese war: „Wir haben den Abbieger nicht geplant, sondern verhandeln heute nur über die Durchführung des eingereichten Planes von den Projektumsetzern.“. In einfachen Worten, die Gemeinde und das Planungsbüro haben die Abbiegespur genau auf dem Standort eingereicht. Etliche Anrainer standen verblüfft da, ich konnte folgende Aussage wahrnehmen „der Bürgermeister hat mir versprochen, dass bei den Häusern keine Abbiegespur kommt und jetzt ist sie genau vor der Haustür!
So leid es mir in dem Moment auch für die Anrainer tat, aber ich musste mir kurz das Lachen zurückhalten. Mitunter fühlte es sich wie eine Kabarettszene an, nur leider war es die Realität in St. Veit.

Fischer übernimmt hier keine Verantwortung, steht nicht für die Anrainer zur Verfügung und das obwohl auf einer riesigen Tafel geschrieben steht „auf Initiative von BMG BR Christian Fischer“.
Hier zeigt sich klares Versagen, noch dazu ist der Vize nicht wirklich anwesend, weil er telefonierend gut 15 Meter von der Menge weg steht.

Als aufmerksamer Zuhörer habe ich auch wahrgenommen, dass die finanzielle Thematik für den Abbieger auf Gemeindegrund anscheinend noch gar nicht geklärt ist. Ein Projekt das scheinbar auch Kosten von gut 500.000 Euro verursacht. Hier sollen Anrainer zur Kasse gebeten werden. Meiner Meinung ja nichts Verwerfliches, aber wenn man das Projekt bereits 2 Jahre lange in Erwägung zieht, sollte man nicht auf den letzten Drücker mit den betroffenen Parteien verhandeln, sondern diese als Allererste miteinbeziehen. Man bedenke: das Ansuchen für die Abbiegespur wurde erst im Juni 2025 gestellt, es war also mehr als genug Zeit zuerst die betroffenen Anrainer abzuholen, anstatt bei der Verkehrsverhandlung vor unvollendeten Tatsachen zu stehen.
Dieses Verabsäumen und Versagen traue ich mich zur Gänze BGM Fischer zuzuschreiben. Das MUSS besser gemacht werden!
Wenn das WSZ genauso „durchdacht“ geplant ist wie die Abbiegespur, dann wird dieses Vorhaben leider ein großer Bauchfleck für St. Veit werden. Mehr dazu sollte der Blogbeitrag beschreiben. – Zitat Ende.

Änderung der örtlichen Raumordnung

Da wir nun erfahren haben, dass eine Abbiegespur um gutes Geld errichtet werden muss, muss natürlich für den Bau auch die richtige Widmung her. Denn auf eine Wiese kann man kein Sammelzentrum für Sperrmüll, Sondermüll, Öle, etc. bauen, zumindest nicht in Österreich.

Seit 25.08.2025 liegt bis zum 07.10.2025 der Entwurf über die Änderung der örtlichen Raumordnung auf.
Wir appellieren an alle St. Veiter: gehen Sie auf die Gemeinde und machen Sie sich persönlich ein Bild von den Plänen. Wenn sie Ideen und Verbesserungen zu den Umwidmungen haben, nehmen Sie Stellung und informieren Sie die Gemeinde darüber. Solche Stellungnahmen müssen berücksichtigt und behandelt werden.
Wir können in diesem Beitrag auch nur unsere subjektiven Wahrnehmungen aus den Unterlagen wiedergeben.

Im Großen und Ganzen geht es um Widmung von Betriebsbauland und Entwicklungskonzepten dazu. Von den Örtlichkeiten der geplanten Gebiete entlang der B18 wird sich in St. Veit auch vermutlich keine bessere Lösung finden.

Wichtig wäre es, wenn schon Flächen umgewidmet werden, dann auch mit einem konkreten Ziel. Somit macht eine Widmung in betriebliches Bauland nur Sinn, wenn auch tatsächlich Betriebe angesiedelt werden. Es bedarf einer konkreten Vereinbarung mit den Grundeigentümern, dass in einer gewissen Zeit das Bauland auch an potenzielle Betriebe veräußert wird. Sonst entstehen nur unnötige Spekulationsflächen, welche künftig nur zu horrenden Preisen verkauft werden.
Eine Umwidmung macht Sinn, aber bitte mit einem brauchbaren Konzept für die Zukunft.
Diese konkrete Vereinbarung mit den heutigen Grundeigentümern ist zwingend erforderlich, weil sonst dieselbe Situation droht wie es bereits mit dem Bauland-Wohngebiet in St. Veit der Fall ist. Hier sind laut Flächenbilanz nämlich 25% (bzw. 21 ha!) der gewidmeten Flächen nicht bebaut.
Wie schier unmöglich es ist in unserer Gemeinde ein Grundstück fürs Eigenheim zu erwerben ist vermutlich den meisten bekannt.

Spannende Beilagen in den Raumordnungsunterlagen

Die Widmung auf BB selbst ist weniger spannend als die in den Unterlagen befindlichen Beilagen.

Die Beilagen der Projektunterlagen umfassen die Projektbeschreibung des WSZ, datiert mit 11.11.2024. Hier ist eine Kostenschätzung von 2,6 Millionen Euro netto inkl. Grundstück (483.000 € davon) enthalten. Aufmerksamen Lesern ist noch die Sitzung vom Traisner Gemeinderat vom 02.04.2024 im Kopf, dort war die Prognose noch 1,1 Millionen Euro ohne Grundstück. Also in 7 Monaten gleich mal 90% höher als ursprünglich prognostiziert. Gut, in den Unterlagen ist auch eine PV-Anlage mit 300.000 € einkalkuliert, ob die auch tatsächlich errichtet wird, wird sich zeigen.

Auch die bestehende Kompostieranlage hat ein Betriebskonzept für das Widmungsverfahren beigelegt. Im Wesentlichen geht es um die Errichtung von notwendigen Betriebsgebäuden für Mitarbeiter und Erweiterung der Betriebsfläche.

Nun kommt das Interessante:
Ein ganz neues Unternehmen, von welchem öffentlich noch nicht viel gesprochen worden ist. Es handelt sich um die Firma Kerschner Umweltservice und Logistik GmbH aus Pöchlarn.
In den Beilagen steht ganz konkret, dass die Firma Kerschner plant Flächen von den Gemeinden zu pachten, um dort einen Standort zu errichten. Es ist eine Betriebsbeschreibung vom 05.02.2025 aufliegend, welche eine überdachte Fläche von ca. 1.300 m² für Altpapier, Gewerbemüll, Folien- & Hartkunststoffe vorsieht. Ebenso eine Freifläche von gut 400 m² für Baustellenabfälle, Altholz und Altmetall.
Bezeichnet wird dieser Standort durch die Fa. Kerschner als „Zwischenlager und Umschlagplatz für diverse Alt- und Wertstoffe, sowie als Regionale Übernahmestelle“.

Somit ist angedacht westlich neben dem neu errichteten WSZ eine fast gleich große Anlage wie das WSZ zu errichten. Mit dem Ziel sämtliche Abfälle des Bezirkes nach Wiesenfeld zu karren und dort zwischenzulagern.

In ganz einfachen Worten: Hinter dem Rücken der St. Veiter Bürger wird ein Deal verhandelt, um sämtlichen Müll aus der ganzen Region nach Wiesenfeld zu schaffen.
GRATULATION an alle Entscheider!

Folgend noch eine nachgestellte, bildliche Darstellung, wie denn die Grundidee für die Flächenaufteilung angedacht ist:

Luftaufnahme des geplanten WSZ mit angedachter Aufteilung der Flächen
Werden Sie aktiv

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und wagen Sie selbst einen Blick in die aufliegenden Unterlagen.
Im Mai haben sich noch viele (am meisten die Gemeindeführung) über einen mehr als 20 Meter hohen Funkmast der ÖBB beschwert, weil der Blick in die Pläne nicht genutzt wurde.
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, prüfen Sie die Dokumente, machen Sie sich selbst ein Bild davon und wenn Sie Bedenken haben, nehmen Sie Stellung dazu. Die Stellungnahmen müssen behandelt werden.

Ein Blick auch auf die finanzielle Lage von St. Veit

So sinnvoll die Idee eines modernen Wertstoffsammelzentrums auch sein mag, die derzeitige finanzielle Situation der Marktgemeinde St. Veit spricht eine andere Sprache. Das Budget ist angespannt, Rücklagen eher mangelhaft und gleichzeitig belasten andere Umstände (Beispiel: Köckbrücke & Hochwasserschutz) den Gemeindehaushalt erheblich.

Gerade deshalb wäre es klüger gewesen, das WSZ längerfristig zu planen und die Umsetzung an eine stabilere finanzielle Basis zu knüpfen. Ein Projekt mit einem Investitionsvolumen von mehreren Millionen Euro darf nicht „auf den letzten Drücker“ durchgezogen werden, wenn die Gemeinde dafür eigentlich keinen Spielraum hat.

Ein umsichtiges Vorgehen hätte bedeutet: zuerst Budget konsolidieren, Finanzierungsmodelle prüfen, Förderungen ausschöpfen und dann mit voller Kraft ein Projekt umsetzen, das langfristig auch den Bürgern zugutekommt.

Im aktuellen Zustand wirkt es hingegen so, als würde ein Prestigeprojekt auf Kosten der Haushaltsstabilität durchgedrückt. Und genau das gefährdet am Ende die Akzeptanz des gesamten Vorhabens.

Zusammenfassung

In St. Veit entsteht in Kooperation mit Traisen und Eschenau das neue Wertstoffsammelzentrum (WSZ) Wiesenfeld. Die Grundidee ist gut: Ein modernes Sammelzentrum entlastet Gemeinden und Bürger, sorgt für geordnete Entsorgung und schafft Perspektiven für die Zukunft.

Positiv: Widmung des Baulandes
Die Umwidmung von Flächen in Betriebsbauland ist ein wichtiger und sinnvoller Schritt. Damit wird der Grundstein gelegt, künftig Betriebe anzusiedeln und regionale Entwicklung zu fördern. Wichtig ist dabei jedoch, klare Vereinbarungen zu treffen, damit diese Flächen nicht in Spekulation enden, sondern tatsächlich genutzt werden.

Kritisch: Vergabe ohne Ausschreibung
Weniger erfreulich ist die Vergabe der Planungsarbeiten. Rund 170.000 € wurden direkt an ein Ingenieurbüro vergeben, deutlich über der Grenze für eine Direktvergabe. Hier besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Bundesvergabegesetz. Transparenz sieht anders aus!

Sehr kritisch: Firma Kerschner
Besonders problematisch ist das parallele Vorhaben der Firma Kerschner Umweltservice & Logistik GmbH. Neben dem WSZ soll eine fast gleich große Anlage entstehen, ein Zwischenlager für Abfälle aus dem gesamten Bezirk. Für die Bürger bedeutet das: zusätzlicher LKW-Verkehr und mehr Belastung. Dass diese Pläne bisher kaum öffentlich kommuniziert wurden, verstärkt den Eindruck, dass hier hinter verschlossenen Türen verhandelt wird.

Problematisch: Finanzlage St. Veit
So wichtig das WSZ auch sein mag, die Gemeinde St. Veit steht die letzten zwei Jahre finanziell nicht gut da. Rücklagen sind gering, andere Projekte belasten das Budget und gerade jetzt wäre eine Großinvestition riskant. Klüger wäre es gewesen, das Projekt längerfristig anzulegen: zuerst die Finanzen stabilisieren, Fördermöglichkeiten ausschöpfen und dann auf sicherem Fundament bauen. Momentan wirkt es eher so, als wolle man ein Prestigeprojekt auf Kosten der Haushaltsstabilität durchdrücken.

Das WSZ Wiesenfeld ist in seiner Idee sicherlich ein sinnvolles Zukunftsprojekt. Doch die Umsetzung wirft massive Fragen auf: rechtlich fragwürdige Vergaben, eine versteckte Zusatzanlage der Firma Kerschner und eine prekäre Finanzlage in St. Veit. Wenn hier nicht mehr Transparenz, Weitblick und Ehrlichkeit in die Umsetzung einziehen, droht ein eigentlich gutes Vorhaben zu einem politischen Bauchfleck zu werden.