Liebe Gemeindebürger,
wir stehen vor einem regelrechten Katz-und-Maus-Spiel. Kaum stellen wir eine Anfrage an die Verwaltung, werden wir an den Bürgermeister verwiesen. Wenden wir uns an den Bürgermeister, werden wir an die Verwaltung zurückgeschickt. Das erinnert schon fast an den berühmten Passierschein A38 aus Asterix und Obelix.

Der Beginn

Der Ruf des Bürgermeisters war laut, er wünsche sich konstruktive Beiträge seitens der Opposition zum Wohle der Bevölkerung.

Doch nachdem unsere Anträge
🟡 für einen sicheren Schulweg,
🟡 für eine Informationsveranstaltung zum WSZ Wiesenfeld,
🟡 für die Straßenerrichtung am Lurgerweg,
🟡 für die Kostenreduktion der Planungskosten WSZ,
🟡 sowie für Verbesserungen für die Freizeitanlage Pumptrack,

allesamt von der SPÖ abgelehnt wurden, mussten wir uns die Frage stellen, was der Bürgermeister denn unter „konstruktiv“ eigentlich versteht.

Wir sind überzeugt, dass diese Anträge im Sinne der Bevölkerung waren. Der Bürgermeister und die SPÖ sehen das offenbar anders.

Trotzdem geben wir nicht auf. Zusammenarbeit ist uns wichtig, und wir wollen konstruktiv mitwirken.
Deshalb wurde der Bürgermeister auf die Niederösterreichische Gemeindeordnung (NÖ GO) und die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Voranschlages 2026 hingewiesen.

Was sagt die NÖ GO?

In § 73 wird der Beschluss des Voranschlages – also des Budgets für das nächste Jahr – geregelt.

Die Gemeindeordnung sagt klar:
Der Bürgermeister hat jährlich spätestens sechs Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres den Entwurf des Voranschlages einschließlich des Dienstpostenplans zu erstellen und durch zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. …

Einfach gesagt:
▶️ Spätestens am 20.11.2025 hätte der Voranschlag öffentlich einsehbar sein müssen.

Als konstruktiven Hinweis hat GR Filip Vezmar den Bürgermeister bereits Tage davor auf die gesetzliche Frist aufmerksam gemacht.

Was kam?
Kein Danke. Keine Rückmeldung vom Bürgermeister. Kein Voranschlag. Lediglich eine E-Mail der Verwaltung.

Dass Bürgermeister Fischer es mit der NÖ Gemeindeordnung nicht so genau nimmt, fällt mittlerweile stark auf. Gerade beim Budget und der Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde wird so verantwortungslos umgegangen.

Die NÖ GO sieht außerdem vor:
Der Entwurf des Voranschlages einschließlich des Dienstpostenplans ist sodann mindestens zwei Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres vom Bürgermeister dem Gemeinderat vorzulegen und von diesem nach Prüfung der Stellungnahmen zu beschließen.

Das bedeutet:
▶️ Bis spätestens 17.12.2025 muss der Voranschlag dem Gemeinderat vorgelegt und beschlossen werden.

Da jedoch noch immer kein Voranschlag veröffentlicht wurde, ist klar: Auch ein rechtzeitiger Beschluss ist nicht mehr möglich.

Die Folge?
▶️ Der Bürgermeister verstößt erneut gegen die Gemeindeordnung.

So wird also in St. Veit „gearbeitet“.

Voranschlag und Märchen

Wir sind jedenfalls gespannt, welches Märchen uns im Voranschlag 2026 präsentiert werden wird.

Warum „Märchen“?
Im Voranschlag 2025 findet man auf Seite 202 das Vorhaben „Grundankauf KG Maierhöfen“, 500.000 Euro inklusive Finanzierung über 500.000 Euro.

In der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2024 (vor der Wahl) verkündete der Bürgermeister stolz, dass er und der Vizebürgermeister in „konkreten Gesprächen“ über ein Gewerbegrundstück stünden.
Auf Nachfrage eines ÖVP-Gemeinderats, was denn konkret geplant sei, antwortete der Bürgermeister: „Mit den Grundeigentümern wurde Stillschweigen vereinbart.“
Bei einer halben Million Euro Steuergeld – die es defacto nur über ein Darlehen gegeben hätte – ist Schweigen keine Option.

2025 wurde jedenfalls kein Grundstück angekauft.
Diese Vorgehensweise ist verantwortungslos gegenüber der Bevölkerung.

Wir gehen davon aus, dass es sich dabei schlicht um ein Vorwahlmärchen gehandelt hat. Ein weiterer Hinweis, dass kein konkreter Plan für die wirtschaftliche Entwicklung St. Veits existiert.

Warum ein Plan wichtig wäre

Seit Juni 2025 liegt eine Anfrage der Bürgerliste am Tisch des Bürgermeisters, mit Fragen zur Wirtschafts- und Gewerbeentwicklung in St. Veit.
Die Fragen bleiben bisher unbeantwortet, ein weiterer klarer Verstoß gegen die NÖ Gemeindeordnung.

Dabei sind es konstruktive und notwendige Fragen:
-) Gibt es ein Konzept zur Unternehmensansiedelung bis 2030?
-) Welche Anreize setzt die Gemeinde für Betriebe?
-) Welche Grundstücke sollen angekauft werden?
-) Welche Maßnahmen setzt die Gemeinde aktiv zur Gewinnung neuer Betriebe?
-) Gibt es konkrete Ziele für Arbeitsplätze?
-) Wird ein Teil der Einnahmen in Infrastruktur reinvestiert?
-) Welche Maßnahmen sollen bestehende Unternehmen stärken?

Bis heute: keine Antwort.

Alle Fragen gibt es im Blogbeitrag „Anfragen an den BGM in GR3/2025“ vom 14.07.2025 nachzulesen.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass SPÖ und Bürgermeister Fischer keinen Plan für die wirtschaftliche Entwicklung von St. Veit haben.
Wir lassen uns jedoch gerne eines Besseren belehren.

Budget 2026

Wir informieren Sie, sobald konkrete Informationen vorliegen.

Der Voranschlag 2026 muss bald einsehbar sein, da ohne Beschluss die Gemeinde handlungsunfähig wird.

Es liegt leider nicht in unserer Hand. Wir weisen laufend und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf Missstände hin.
Leider bisher ohne Erfolg.

Wir bleiben jedoch dran und sind optimistisch, dass die Gemeindeführung künftig ordnungsgemäß und transparent handeln wird.

Zusätzlich laden wir alle Bürger ein, den Voranschlag genau anzusehen, sobald er veröffentlicht ist. Transparenz funktioniert nur, wenn wir alle hinschauen.